COMPLETA EXTRA
Wenn du bereits COMPLETA und HOSPITAL Halbprivat oder Privat abgeschlossen hast, kannst du deinen Versicherungsschutz mit COMPLETA EXTRA günstig erweitern. Du bekommst ergänzende Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Brillen, Prävention und mehr.
- 300 Franken pro Jahr an Brillengläser, Brillengestell und Kontaktlinsen
- Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung
- Kostenbeiträge für Komplementärmedizin
- Abschluss nur in Kombination mit COMPLETA und HOSPITAL Halbprivat oder Privat möglich
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet dir die Helsana Versicherungen AG ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung COMPLETA aus der Zusatzversicherung COMPLETA EXTRA zurück:
Komplementärmedizin
Du erhältst 100% der Kosten für ambulante Behandlungen. Für Behandlungen im Ausland erhalten Sie 75% der Kosten bis 750 Franken pro Kalenderjahr.
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Brillen und Kontaktlinsen
Du erhältst 100% der Kosten, die die Leistungen von COMPLETA übersteigen, bis max. 300 Franken pro Kalenderjahr für Brillen und Kontaktlinsen. Für Augenlaserkorrekturen erhälst du 100% der Kosten bis max. 750 Franken pro Auge und Kalenderjahr.
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Spezielle Behandlungsformen
Du erhältst 100% des Selbstbehalts aus COMPLETA für spezielle Behandlungsformen wie zum Beispiel nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation, Vasektomie und vieles mehr.
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Transport und Rettung in der Schweiz
Für Suchaktionen in der Schweiz, zum Zweck einer Rettung oder einer Bergung, erhälst du max. 30'000 Franken pro Leistungsfall.
Was bezahlt meine Grundversicherung?
Sie deckt keine Kosten für Suchaktionen in der Schweiz.
Was bezahlt meine Grundversicherung?
Sie deckt keine Kosten für Suchaktionen in der Schweiz.
Gesundheitsförderung
Du erhältst 100% der Kosten bis max. 800 Franken pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Bewegungsangebote wie Kraft- und Ausdauertraining im Fitnesscenter (Fitnessabo) sowie viele weitere Kurse (Aquafit, Gymnastik, Erste Hilfe usw.). Für Mitgliedschaften in ausgewählten Sportvereinen erhalten Sie 200 Franken pro Jahr.
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Prävention (Medizinische Vorsorge)
Du erhältst 100% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen, die die Leistungen von COMPLETA übersteigen. Dazu gehören Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Raucherentwöhnung oder Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden.
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Auslandsschutz
Für ärztlich verordnete, ambulante Behandlungen im Ausland erhälst du – ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA – den vollen Rechnungsbetrag, jedoch max. 4000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen, Augenlaserkorrekturen, medizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung.
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Häufig gestellte Fragen
Wozu brauche ich eine ambulante Zusatzversicherung?
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzst du deine Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, medizinische Vorsorge oder Behandlungen im Ausland.
Wann lohnt sich ein Upgrade zu COMPLETA EXTRA?
COMPLETA EXTRA erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn du Leistungen rund um Gesundheitsförderung wichtig sind. Du bekommst unter anderem zusätzliche Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserkorrekturen.
Wer kann COMPLETA EXTRA abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und bereits die Zusatzversicherung COMPLETA und HOSPITAL Halbprivat oder Privat abgeschlossen hast oder sie zeitgleich mit COMPLETA EXTRA beantragst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der du noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Augenlaserkorrekturen gilt eine Karenzfrist von sechs Monaten. Somit kannst du in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten halben Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
Bei Augenlaserkorrekturen gilt eine Karenzfrist von sechs Monaten. Somit kannst du in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten halben Versicherungsjahres Leistungen beziehen.