COMPLETA Plus
Wenn du bereits COMPLETA abgeschlossen hast, kannst du deinen Versicherungsschutz mit COMPLETA Plus günstig erweitern. Du bekommst ergänzende Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Brillen, Prävention und mehr.
- 200 Franken pro Jahr an Brillengläser, Brillengestell und Kontaktlinsen
- Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung
- Kostenbeiträge für Komplementärmedizin
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet dir die Helsana Versicherungen AG ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung COMPLETA aus der Zusatzversicherung COMPLETA Plus zurück:
75% Kostenerstattung max. 500.– / Jahr. Für bestimmte Therapeuten und Therapiemethoden (z.B. ASCA, Ayurveda) welche durch COMPLETA nicht gedeckt sind.
Für Babyschwimmen und Kinderschwimmen bis 5-jährig.
• Bis max. CHF 1000.– pro Jahr für gezielt im Ausland ausgeführte, ambulante ärztliche oder ärztlich verordnete Behandlungen (also keine Notfälle). Komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen sind hiervon ausgeschlossen.
• Kosten für Sehhilfen und Augenlaserkorrekturen, Behandlungen der Komplementärmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung werden ausschliesslich aus den Leistungsbausteinen «Sehhilfen, Augenlaserkorrektur, Medizinische Vorsorge, Komplementärmedizin und Gesundheitsförderung» bezahlt, sofern dafür Leistungen im Ausland vorgesehen sind.
Häufig gestellte Fragen
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Bei Augenlaserkorrekturen gilt eine Karenzfrist von zwölf Monaten. Somit kannst du in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.