COMPLETA Plus
Wenn du bereits COMPLETA abgeschlossen hast, kannst du deinen Versicherungsschutz mit COMPLETA Plus günstig erweitern. Du bekommst ergänzende Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Brillen, Prävention und mehr.
- 200 Franken pro Jahr an Brillengläser, Brillengestell und Kontaktlinsen
- Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung
- Kostenbeiträge für Komplementärmedizin
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet dir die Helsana Versicherungen AG ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung COMPLETA aus der Zusatzversicherung COMPLETA Plus zurück:
Komplementärmedizin
15% Kostenerstattung der ungedeckten Kosten aus COMPLETA, maximal CHF 500.– ausgenommen sind Heilmittel oder Stationäre Behandlungen.
75% Kostenerstattung max. 500.– / Jahr. Für bestimmte Therapeuten und Therapiemethoden (z.B. ASCA, Ayurveda) welche durch COMPLETA nicht gedeckt sind.
75% Kostenerstattung max. 500.– / Jahr. Für bestimmte Therapeuten und Therapiemethoden (z.B. ASCA, Ayurveda) welche durch COMPLETA nicht gedeckt sind.
Brillen und Kontaktlinsen
Du erhältst 90%, max. CHF 200.– im Jahr (inkl. Gestell) Augenlasern: 100% der Kosten bis CHF 500.– pro Auge im Jahr (Karenzfrist 12 Monate)
Spezielle Behandlungsformen
Du erhältst 100% der ungedeckten Kosten aus COMPLETA (sofern der max. Betrag von CHF 4500.– aus COMPLETA nicht ausgeschöpft ist). Für spezielle Behandlungsformen wie z.B. nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation und Vasektomie, usw.
Suchaktionen in der Schweiz
100% Kostenerstattung max. CHF 30 000.– / Jahr. Zusätzlich zu den Kosten inländischer Rettungs-, Bergungs- und Nottransporte aus COMPLETA übernimmt Helsana für Suchaktionen in der Schweiz, die im Hinblick auf eine Rettung oder Bergung der versicherten Person unternommen werden, max. CHF 30 000.– pro versicherte Person und Leistungsfall.
Gesundheitsförderung
75% Kostenerstattung der ungedeckten Kosten aus COMPLETA, max. CHF 200.–/Kalenderjahr für alle Bereiche zusammen.
Für Babyschwimmen und Kinderschwimmen bis 5-jährig.
Für Babyschwimmen und Kinderschwimmen bis 5-jährig.
Medizinische Vorsorge (Prävention)
Du erhältst Ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA, 90% max. CHF 500.–/ Kalenderjahr. Ergänzend zu COMPLETA, für medizinische Vorsorgeleistungen wie z. B. Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden, Raucherentwöhnung, usw.
Behandlung im Ausland
90% Kostenerstattung max. CHF 1000.– / Kalenderjahr-
• Bis max. CHF 1000.– pro Jahr für gezielt im Ausland ausgeführte, ambulante ärztliche oder ärztlich verordnete Behandlungen (also keine Notfälle). Komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen sind hiervon ausgeschlossen.
• Kosten für Sehhilfen und Augenlaserkorrekturen, Behandlungen der Komplementärmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung werden ausschliesslich aus den Leistungsbausteinen «Sehhilfen, Augenlaserkorrektur, Medizinische Vorsorge, Komplementärmedizin und Gesundheitsförderung» bezahlt, sofern dafür Leistungen im Ausland vorgesehen sind.
• Bis max. CHF 1000.– pro Jahr für gezielt im Ausland ausgeführte, ambulante ärztliche oder ärztlich verordnete Behandlungen (also keine Notfälle). Komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen sind hiervon ausgeschlossen.
• Kosten für Sehhilfen und Augenlaserkorrekturen, Behandlungen der Komplementärmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung werden ausschliesslich aus den Leistungsbausteinen «Sehhilfen, Augenlaserkorrektur, Medizinische Vorsorge, Komplementärmedizin und Gesundheitsförderung» bezahlt, sofern dafür Leistungen im Ausland vorgesehen sind.
Häufig gestellte Fragen
Wozu brauche ich eine ambulante Zusatzversicherung?
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzst du deine Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, medizinische Vorsorge oder Behandlungen im Ausland.
Wann lohnt sich ein Upgrade zu COMPLETA Plus?
COMPLETA Plus erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn du Leistungen rund um Gesundheitsförderung wichtig sind. Du bekommst unter anderem zusätzliche Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserkorrekturen.
Wer kann COMPLETA Plus abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und bereits die Zusatzversicherung COMPLETA abgeschlossen hast oder sie zeitgleich mit COMPLETA Plus beantragst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der du noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Augenlaserkorrekturen gilt eine Karenzfrist von zwölf Monaten. Somit kannst du in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
Bei Augenlaserkorrekturen gilt eine Karenzfrist von zwölf Monaten. Somit kannst du in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.