COMPLETA Plus

Wenn du bereits COMPLETA abgeschlossen hast, kannst du deinen Versicherungsschutz mit COMPLETA Plus günstig erweitern. Du bekommst ergänzende Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Brillen, Prävention und mehr.

Prämienrechner
  • 200 Franken pro Jahr an Brillengläser, Brillengestell und Kontaktlinsen
  • Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung
  • Kostenbeiträge für Komplementärmedizin

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet dir die Helsana Versicherungen AG ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung COMPLETA aus der Zusatzversicherung COMPLETA Plus zurück:

Komplementärmedizin
15% Kostenerstattung der ungedeckten Kosten aus COMPLETA, maximal CHF 500.– ausgenommen sind Heilmittel oder Stationäre Behandlungen.

75% Kostenerstattung max. 500.– / Jahr. Für bestimmte Therapeuten und Therapiemethoden (z.B. ASCA, Ayurveda) welche durch COMPLETA nicht gedeckt sind.

Brillen und Kontaktlinsen
              Du erhältst 90%, max. CHF 200.– im Jahr (inkl. Gestell) Augenlasern: 100% der Kosten bis CHF 500.– pro Auge im Jahr (Karenzfrist 12 Monate)
Spezielle Behandlungsformen
Du erhältst 100% der ungedeckten Kosten aus COMPLETA (sofern der max. Betrag von CHF 4500.– aus COMPLETA nicht ausgeschöpft ist). Für spezielle Behandlungsformen wie z.B. nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation und Vasektomie, usw.
Suchaktionen in der Schweiz
100% Kostenerstattung max. CHF 30 000.– / Jahr. Zusätzlich zu den Kosten inländischer Rettungs-, Bergungs- und Nottransporte aus COMPLETA übernimmt Helsana für Suchaktionen in der Schweiz, die im Hinblick auf eine Rettung oder Bergung der versicherten Person unternommen werden, max. CHF 30 000.– pro versicherte Person und Leistungsfall.
Gesundheitsförderung
75% Kostenerstattung der ungedeckten Kosten aus COMPLETA, max. CHF 200.–/Kalenderjahr für alle Bereiche zusammen.

Für Babyschwimmen und Kinderschwimmen bis 5-jährig.
Medizinische Vorsorge (Prävention)
Du erhältst Ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA, 90% max. CHF 500.–/ Kalenderjahr. Ergänzend zu COMPLETA, für medizinische Vorsorgeleistungen wie z. B. Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden, Raucherentwöhnung, usw.
Behandlung im Ausland
90% Kostenerstattung max. CHF 1000.– / Kalenderjahr-

• Bis max. CHF 1000.– pro Jahr für gezielt im Ausland ausgeführte, ambulante ärztliche oder ärztlich verordnete Behandlungen (also keine Notfälle). Komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen sind hiervon ausgeschlossen.

• Kosten für Sehhilfen und Augenlaserkorrekturen, Behandlungen der Komplementärmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung werden ausschliesslich aus den Leistungsbausteinen «Sehhilfen, Augenlaserkorrektur, Medizinische Vorsorge, Komplementärmedizin und Gesundheitsförderung» bezahlt, sofern dafür Leistungen im Ausland vorgesehen sind.

Häufig gestellte Fragen

Wozu brauche ich eine ambulante Zusatzversicherung?
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzst du deine Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, medizinische Vorsorge oder Behandlungen im Ausland.
Wann lohnt sich ein Upgrade zu COMPLETA Plus?
COMPLETA Plus erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn du Leistungen rund um Gesundheitsförderung wichtig sind. Du bekommst unter anderem zusätzliche Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserkorrekturen.
Wer kann COMPLETA Plus abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und bereits die Zusatzversicherung COMPLETA abgeschlossen hast oder sie zeitgleich mit COMPLETA Plus beantragst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der du noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Augenlaserkorrekturen gilt eine Karenzfrist von zwölf Monaten. Somit kannst du in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.

Komplementärmedizin

Deckung mit COMPLETA EXTRA

Du erhältst 100% der Kosten für ambulante Behandlungen, die die Leistungen von COMPLETA übersteigen. Heilmittel sind davon ausgenommen. Für bestimmte Therapeutinnen und Therapeuten sowie für Therapiemethoden, die nicht durch COMPLETA gedeckt sind, erhälst du 75% der Kosten bis 750 Franken pro Kalenderjahr. Für Behandlungen im Ausland erhälst du 75% der Kosten bis 750 Franken pro Kalenderjahr.

Voraussetzung

  • Dein Arzt oder Therapeut und die Therapiemethode sind von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.
  • Im Ausland muss nur die Therapiemethode anerkannt sein. Der Therapeut selbst braucht für Leistungen aus COMPLETA EXTRA keine Anerkennung im Ausland. 

Komplementärtherapeuten-Suche

Über diese Suchfunktion findest du alle anerkannten Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten.

Hinweis: Therapeutinnen und Therapeuten, die nur durch COMPLETA EXTRA gedeckt sind, können aus technischen Gründen aktuell noch nicht vollständig in der Suche abgebildet werden.

Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin (PDF, 91.91 KB)

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Sie deckt nur fünf alternative Behandlungsmethoden.

Voraussetzung

Dein Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.

Anerkannte Heilmittel der Komplementärmedizin (PDF, 95.04 KB)

Brillen, Kontaktlinsen und Laserkorrekturen

Deckung mit COMPLETA EXTRA

Wenn in den Vorjahren keine Leistungen bezogen werden, addiert sich der Kostenbeitrag für Brillen und Kontaktlinsen auf max. 1500 Franken innert fünf aufeinanderfolgenden Jahren.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.

Spezielle Behandlungsformen

Deckung mit COMPLETA EXTRA

Voraussetzungen

  • Die Behandlung wird dir von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet.
  • Je nach Behandlung ist ein vorgängiges Gesuch um Kostengutsprache nötig.
  • Der behandelnde Arzt oder Therapeut, die behandelnde Ärztin oder Therapeutin ist von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.
  • Die spezielle Behandlungsform ist von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.
  • Der maximale Kostenbeitrag von 4500 Franken durch COMPLETA wurde noch nicht ausgeschöpft.
Anerkannte spezielle Behandlungsformen (PDF, 117.46 KB)

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für diese speziellen Behandlungsformen.

Ausnahme: Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung.

Gesundheitsförderung

Deckung mit COMPLETA EXTRA

Der Gesamtanspruch für die folgenden Bereiche beträgt max. 800 Franken pro Kalenderjahr:

  • Fitness
  • Rückenschule
  • Schwangerschaft
  • Kurse für Ernährung, Entspannung, Bewegung und weitere Gesundheitsthemen

Voraussetzung

Dein Fitnesscenter, Verein, Kurs und/oder Kursleiter ist von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.

Hinweis: Sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen sind von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.

Wichtig für die Rückerstattung: Helsana Versicherungen AG vergüten keine Leistungen an Abonnemente, die vor Versicherungsbeginn gekauft wurden. Der Maximalbetrag gilt pro Kalenderjahr, auch wenn das eingereichte Abonnement im Folgejahr gültig ist. Im Folgejahr besteht erst wieder Anspruch auf den Maximalbetrag, wenn ein neues Abonnement eingereicht wird.

Finde alle von der Helsana Versicherungen AG anerkannte Fitnesscenter und Kursleiter:

Zur Kursleiter-Suche Zur Fitnesscenter-Suche

Sportförderung (Mitgliedschafts-/ Aktivmitgliedschaftsbeiträge) 

Für Mitgliedschaften in ausgewählten Sportvereinen erhälst du 200 Franken pro Jahr.
Die anerkannten Vereine/Anbieter finden Sie auf der jeweiligen Webseite.  

Babyschwimmen: Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Schwimmschule über eins der folgenden Qualitätslabels verfügt; aQuality.ch, Education Aquatique 1 oder Firstflow. Die Rückerstattung für das Babyschwimmen erfolgt beim Kind, d.h. das Kind muss COMPLETA EXTRA abgeschlossen haben. Education Aquatique 1: anerkannte Schwimmenschulen Firstflow: anerkannten Schwimmschulen aQuality: anerkannte Schwimmschulen

Bergsport: Die Helsana Versicherungen AG übernehmen alle drei Mitgliedschaftskategorien, Jugend, Einzel oder Familie des Schweizer Alpen Club SAC. Zur Anmeldung beim SAC

Golf: Die Helsana Versicherungen AG übernehmen die Kosten für die Migros GolfCard. Zur Bestellung der Migros GolfCard

Klettern: Die Helsana Versicherungen AG übernehmen die Abonnementskosten der anerkannten IG Kletteranlagen/Boulderhallen auf Kletteranlage.ch oder die über ein Qualitätslabel von QualiCert verfügen. Zu den Kletteranlagen von kletteranlagen.ch

Langlauf: Die Helsana Versicherungen AG übernehmen den Langlaufpass Loipen Schweiz sowie alle regionalen Langlaufpässe von Loipen Schweiz, die auf langlauf.ch unter Langlaufgebiete aufgeführt sind. Zur Bestellung vom Langlaufpass

Schwimmen : Die anerkannten Schwimmschulen sind auf der Webseite der schweizerischen Schwimmverband SSCHV aufgelistet oder verfügen über ein Qualitätslabel von aQuality oder EMfit. Zu den Schwimmschulen vom SSCHV aQuality: anerkannte Schwimmschulen

Tanzen: Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Tanzschule auf der Webseite der TanzVereingung Schweiz (TVS) aufgelistet sind. Zu den Tanzkursen der TVS

Tennis: Die Helsana Versicherungen AG übernehmen die Aktivmitgliedschaft bei einem auf Swisstennis.ch aufgeführten Club oder Center. Zu den Clubs auf Swisstennis.ch

Turnen: Die anerkannten STV-Turnvereine sind auf www.stv-fsg.ch zu finden. Bitte sende die Rechnung inklusive einer Kopie oder Printscreens deines STV/FSG-Mitgliederausweises zu. Details zu Ihrer Digitalen Mitgliederkarte finden Sie hier: mySTV & Digitale Mitgliederkarte Zu den anerkannten STV-Turnvereinen

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Prävention (Medizinische Vorsorge)

Deckung mit COMPLETA EXTRA

Voraussetzungen

Deine gewünschte Massnahme ist von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.

Anerkannte Massnahmen zur Prävention (PDF, 134.22 KB)

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Sie deckt nur wenige Präventionsmassnahmen.