Sparen & optimieren

Die Versicherungs-Services.ch unterstützt Sie beim Prämien sparen - mit alternativen Modellen in der Grundversicherung und spannenden Rabatten in der Zusatzversicherung.

Sparen mit der Wahlfranchise

Sparen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung)?

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Prämien zu sparen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie dies funktioniert. Vorlagen zur Unterstützung des Briefverkehrs mit Ihrer Krankenversicherung sind dieser Dokumentation angeheftet.

Sparen mit der Wahlfranchise?

Die Versicherten haben sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen zu beteiligen. Diese Kostenbeteiligung besteht einerseits aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und andererseits aus 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren 300 Franken pro Jahr (Kinder 0 Franken). Die Versicherten können eine höhere Franchise wählen und zahlen dafür tiefere Prämien. Die Kassen können folgende Franchisenstufen anbieten:

  • Erwachsene (ab 18 Jahren): 500, 1000, 1500, 2000, 2500 Franken
  • Kinder: 100, 200, 300, 400, 500, 600 Franken

Achtung: Sie zahlen weniger Prämien, aber Sie müssen bis zur gewählten Franchisenhöhe selbst für bezogene Leistungen aufkommen. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über den betreffenden Geldbetrag verfügen können. Lassen Sie sich auch nicht dazu verleiten, den Arzt/die Ärztin nicht oder zu spät aufzusuchen, nur um Prämien respektive Kosten zu sparen.

Der Selbstbehalt beträgt 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten, ausgenommen für die Originalpräparate, die durch Generika austauschbar sind (20 %). Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder Ihre Apotheke gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft. Grundsätzlich beläuft sich der Selbstbehalt maximal auf 700 Franken pro Jahr (Kinder 350 Franken).

Sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer versichert, so beträgt die Kostenbeteiligung höchstens die Franchise und der Höchstbetrag des Selbstbehaltes für eine erwachsene Person. Bei wählbaren Franchisen darf die Beteiligung das Zweifache des Höchstbetrages je Kind (wählbare Franchise und Selbstbehalt) nicht übersteigen.

Der Selbstbehalt beträgt 15 Franken pro Spitaltag. Keinen Beitrag zu entrichten haben Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in Ausbildung sind, und Frauen für Leistungen bei Mutterschaft.

Sparen dank Einschränkung der Arzt- und Spitalwahl?
Mit HMO

Bei einer HMO handelt es sich um eine Organisation von ÄrztInnen, die sich in einer Gruppenpraxis (HMO = Health Maintenance Organization) organisieren. Bei diesem Modell suchen Sie immer zuerst Ihre Ärztin oder Ihren Arzt in der HMO-Praxis auf. Falls nötig, werden Sie von dort an SpezialistInnen (wo vorhanden innerhalb der HMO-Praxis, ansonsten ausserhalb) weiter verwiesen. Im HMO-Zentrum sind neben AllgemeinpraktikerInnen teilweise auch FachärztInnen sowie TherapeutInnen diverser Fachrichtungen tätig.

Ihren Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin resp. Ihr Augenarzt oder Ihre Augenärztin dürfen Sie in der Regel weiterhin direkt aufsuchen

Mit dem Hausarztmodell

Ein Hausarztnetzwerk ist ein regionaler Zusammenschluss von frei praktizierenden Allgemeinpraktiker – Innen. Als Versicherte/-r können Sie einen dieser Ärzte als Hausarzt oder Hausärztin wählen und verzichten damit auf die freie Arztwahl.

Sie verpflichten sich, immer zuerst Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin zu konsultieren. Diese/r ist erste/r Ansprechpartner/in und Koordinator/in für alle medizinischen Belange (ausser in Notfällen) und entscheidet, ob sie/er die Behandlung selbst durchführen kann oder ob der Zuzug eines Spezialarztes oder einer Spezialärztin nötig ist.

Hinweis: Ihren Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin resp. Ihr Augenarzt oder Ihre Augenärztin dürfen Sie in der Regel weiterhin direkt aufsuchen.

Mit vorgängiger telefonischer Beratung

Neben den Modellen mit eingeschränkter Arztwahl (HMO oder Hausarzt) bieten verschiedene Versicherer Modelle an, welche vor jedem Arztbesuch eine telefonische medizinische Beratung vorsehen. Diese Einschränkung erlaubt Ihnen ebenfalls, Prämien zu sparen. Erkundigen Sie sich bei den Versicherern, welche solche Modelle anbieten.

Sparen mit dem Bonus-Modell?

Die Prämie wird mit jedem Jahr, in dem Sie sich keine Rechnungen vergüten lassen, gesenkt.

Achtung: Die Ausgangsprämie ist 10 % höher als die ordentliche Prämie und die Franchise kann nicht erhöht werden. Die Prämie kann aber innerhalb von 5 Jahren auf die Hälfte der Ausgangsprämie sinken.

Schliessen Sie eine solche Versicherung nur ab, wenn Sie selten bis nie in ärztlicher Behandlung sind. Lassen Sie sich jedoch nicht dazu verleiten, den Arzt/die Ärztin nicht oder zu spät aufzusuchen, nur um Kosten zu sparen.

Sparen bei Erwerbstätigkeit?
Prämiensparen dank Ausschluss der Unfalldeckung

Wenn Sie acht oder mehr Stunden pro Woche erwerbstätig sind und durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind, sollten Sie die Unfalldeckung in Ihrer Krankenversicherung ausschliessen. Dazu müssen Sie Ihrem Versicherer eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers zustellen, dass Sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Sie zahlen dann ab dem auf Ihren Brief folgenden Monat weniger Krankenversicherungsprämien.