BeneFit PLUS Hausarzt

Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich stets an Ihren Hausarzt oder Ihre HMO-Gruppenpraxis. Sie profitieren von einer optimalen Koordination Ihrer Behandlungen und sparen je nach Leistungserbringer 10%, 12%, 14% oder 16% Prämien.

Prämienrechner
  • Eine Anlaufstelle für alle Anliegen
  • 10% (R4), 12% (R3), 14% (R2) oder 16% (R1) Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie (je nach Leistungserbringer)

Finden Sie Ihren Hausarzt oder Ihre HMO-Gruppenpraxis

In der Ärzteliste sind alle Ärzte und Gruppenpraxen (HMO) aufgeführt, die dem Versicherungsmodell BeneFit PLUS Hausarzt angehören.

So funktioniert BeneFit PLUS Hausarzt

Ob Therapie, Überweisung an einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis ist Ihre erste Anlaufstelle.

Krankheit oder
Unfall

Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis

Weitere
Behandlung

Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.

Notfall

Notarzt oder
Spital

Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis

Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend Ihrem Hausarzt, damit dieser orientiert ist und weitere Kontrolluntersuchungen besprochen werden können.

Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Hausarztmodell zurück.

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Sie erhalten die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

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Auslandsschutz
Bei einem Notfall erhalten Sie in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstatten wir maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages.

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Transport und Rettung in der Schweiz
Für Transporte erhalten Sie 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstatten wir 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

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Arzneimittel
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 20% betragen.
Ambulante Behandlungen – Schulmedizin
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.

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Ambulante Behandlungen – Komplementärmedizin
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.

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Prävention (Medizinische Vorsorge)
Sie erhalten die Kosten für bestimmte vorsorgliche Untersuchungen und Massnahmen.

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Hilfsmittel und Gegenstände
Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.

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Schwangerschaft
Sie erhalten Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung.

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Krankenpflege
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.

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Badekuren
Sie erhalten 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

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Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Grundversicherung?
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Was sind die Vorteile des Hausarztmodells?
- Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis kennt Ihre Krankengeschichte genau und stimmt Ihre medizinischen Behandlungen optimal auf allfällige Erkrankungen und Medikamente ab.
- Sie haben nur eine Ansprechperson, mit der Sie in einem persönlichen Vertrauensverhältnis stehen.
- Sie werden gezielt überwiesen – unnötige Untersuchungen entfallen.
- Sie erhalten je nach Leistungserbringer 10%, 12%, 14% oder 16% Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
- Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte stehen im intensiven Austausch miteinander. Dies erhöht die Sicherheit und spart Zeit und Kosten.
Kann ich meinen bisherigen Hausarzt behalten?
Beim Abschluss des Hausarztmodells bestimmen Sie aus unserer Ärzteliste einen Arzt oder eine HMO-Gruppenpraxis als Ansprechpartner. Falls Ihr bisheriger Hausarzt in unserer Ärzteliste aufgeführt ist, können Sie diesen weiterhin behalten.
Was passiert, wenn ich direkt zu einem Spezialisten gehe?
Mit Ihrem Entscheid für das Hausarztmodell BeneFit PLUS haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen stets Ihren gewählten Hausarzt bzw. Ihre gewählte HMO-Gruppenpraxis aufzusuchen. Falls Sie einen Spezialisten benötigen, erfolgt die Überweisung über Ihren Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis.
Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt einen Spezialisten aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln des Hausarztmodells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie nicht nur Ihre Versicherung im Hausarztmodell, sondern auch Ihren Rabatt auf die Grundversicherungsprämie.
Wie muss ich bei einer chronischen Krankheit vorgehen?
Auch bei chronischen Erkrankungen wenden Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt. Dieser legt Ihren individuellen Behandlungsablauf fest. Bei Bedarf überweist er Sie an einen Spezialisten.
Wie muss ich mich im Ausland verhalten?
Auch bei Auslandsaufenthalten bestehen die Verpflichtungen grundsätzlich weiter:

- Primär ist die Notrufzentrale unter der Telefonnummer +41 58 340 16 11 zu kontaktieren.
- Bitte geben Sie innerhalb EU / EFTA Staaten Ihre Europäische Versicherungskarte ab.
- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO Gruppenpraxis in der Schweiz zu kontaktieren.
- Sind Folgebehandlungen nach der ersten Notfallbehandlung nötig, sprechen Sie sich mit Ihrem Hausarzt bzw. mit Ihrer HMO-Gruppenpraxis ab. So können Sie die weiteren Behandlungen in der Schweiz planen und koordinieren.

Wichtig: Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis kann keine Informationen über eine Kostendeckung oder eine Kostenablehnung für Notfall oder geplante Behandlungen im Ausland abgeben.
Wer kann das Hausarztmodell abschliessen?
Alle Personen, die im Versorgungsgebiet des gewählten Ärztenetzwerkes wohnen. Über unsere Hausarztsuche erfahren Sie, ob an Ihrem Wohnort ein Hausarztmodell angeboten wird.
Kann ich vom BASIS-Modell zum Hausarztmodell wechseln?
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Wie und wann kann ich diese Krankenversicherung kündigen?
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Welche Franchisen gibt es?
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.

Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise für Sie sinnvoll ist? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0844 80 81 82.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Was bedeutet die Bezeichnung R1, R2, R3 und R4 im BeneFit PLUS Hausarzt?
Im BeneFit PLUS Hausarzt bestimmt die Arztwahl den Prämienrabatt auf das Basis Modell (R1=16%, R2=14%, R3=12%, R4=10%). Den effektiven Prämienrabatt sehen Sie in unserer Leistungserbringersuche. Als Basis für die Berechnung der reduzierten Prämie gilt die Prämie, die Sie an Ihrem aktuellen Wohnort in Ihrer jetzigen Altersgruppe mit einer ordentlichen Franchise von CHF 300 und ohne besonderes Versicherungsmodell bezahlen würden.
Erhalte ich eine Prämienverbilligung?
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Wie kann ich Prämien sparen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.

Spitalaufenthalte in der Schweiz

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Spitalwahl

Sie geniessen freie Spitalwahl unter allen Spitälern der Schweiz, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler), erhalten jedoch maximal die Kosten bis zum Tarif Ihres Wohnkantons.

Ausnahmen

  • Sie müssen aus medizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital aufsuchen.
  • Ein ausserkantonales Spital ist auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt.

Spitalaufenthalt

Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:

  • BeneFit PLUS Hausarzt: Der Spitalaufenthalt wird von Ihrem Hausarzt bzw. von Ihrer Gruppenpraxis angeordnet.
  • BeneFit PLUS Telemedizin: Der Spitalaufenthalt wird von einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • PREMED-24: Vor dem Spitalaufenthalt konsultieren Sie die Beratungshotline und lassen sich unverbindlich beraten.
Spitaleintrittsbroschüre (PDF, 2.13 MB)

Auslandsschutz

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Auslandbehandlung notfallmässig (ambulant und stationär)

Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen haben Sie in Ländern der EU/EFTA denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Bei medizinischen Notfällen erhalten Sie deshalb die Kosten nach dem Sozialtarif des Aufenthaltslandes.

Im restlichen Ausland erhalten Sie die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen würde (Tarif Ihres Wohnkantons).

Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird von allen EU- und EFTA-Staaten anerkannt.

Transport und Rettung in der Schweiz

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Transport

Sie erhalten gesamthaft 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr für einen geplanten Transport zu einer medizinisch notwendigen Behandlung.

Voraussetzung

Sie wählen dafür ein anerkanntes Transportmittel wie ein Spitex-Fahrzeug, ein Rollstuhltaxi, ein Behindertenfahrzeug oder einen Krankenwagen.

Rettung

Sie erhalten 50% der Kosten bis 5000 Franken pro Kalenderjahr für Rettungsaktionen in der Schweiz.

Ambulante Behandlungen - Schulmedizin

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal wie Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen, Hebammen, Logopäden usw.

Voraussetzungen

Die Behandlung ist ärztlich verordnet und im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt.

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Ambulante Behandlungen – Komplementärmedizin

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Sie erhalten Beiträge an die Kosten für folgende Methoden der Komplementärmedizin:

  • Anthroposophische Medizin
  • Klassische Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
  • Akupunktur

Die Kosten werden nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz zurückerstattet.

Voraussetzung

Ihr Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.

Prävention (Medizinische Vorsorge)

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Sie erhalten die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen – zum Beispiel einzelne Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.

Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten für Mammografien erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen. Gerne geben wir Ihnen darüber telefonisch Auskunft.

Hilfsmittel und Gegenstände

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe usw.

Voraussetzungen

Die Hilfsmittel sind in der Mittel- und Gegenstandsliste aufgeführt und bei einer zugelassenen Abgabestelle beziehbar.

Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL)

Schwangerschaft

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen

  • Während einer regulären Schwangerschaft haben Sie Anrecht auf sieben Kontrolluntersuchungen bei einem Arzt oder einer Hebamme.       
  • Zusätzlich vergüten wir Ihnen zwei ärztlich durchgeführte Ultraschalluntersuchungen.
  • Bei einer Risikoschwangerschaft sind die Kosten für alle notwendigen Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen gedeckt. 

Stillberatung                                                       

Sie erhalten drei Stillberatungen, durchgeführt durch Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen.

Geburtsvorbereitung

Sie erhalten 150 Franken pro Kalenderjahr für

  • Geburtsvorbereitungskurse, welche die Hebamme einzeln oder in Gruppen durchführt

oder

  • für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme im Hinblick auf die Geburt, die Planung und Organisation des Wochenbetts zu Hause und die Stillvorbereitung.

Hausgeburt

Für eine Hausgeburt erhalten Sie die Kosten nach dem geltenden Tarif oder Vertrag der Hebamme.

Spitalaufenthalt

Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:

  • BeneFit PLUS Hausarzt: Der Spitalaufenthalt wird von Ihrem Hausarzt bzw. von Ihrer Gruppenpraxis angeordnet.
  • BeneFit PLUS Telemedizin: Der Spitalaufenthalt wird von einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • PREMED-24: Vor dem Spitalaufenthalt konsultieren Sie die Beratungshotline und lassen sich unverbindlich beraten.

Sie erhalten die Kosten nach Tarif Ihres Wohnkantons für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

Ausnahmen

  • Sie müssen aus medizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital aufsuchen.
  • Ein ausserkantonales Spital ist auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt.

Krankenpflege

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Spitex

Bei der Pflege zu Hause legt die Pflegefachperson Ihren voraussichtlichen Pflegebedarf anhand des benötigten Zeitaufwandes fest. Diesen bezahlen wir nach dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Beitrag in Franken. Voraussetzung ist, dass die Spitex (Hauskrankenpflege) ärztlich verordnet und die gewählte Spitex-Organisation oder Pflegefachperson qualifiziert und anerkannt ist.

Pflege zu Hause und im Heim (PDF, 1.65 MB)

Pflegeheim

Sie erhalten die Kosten nach dem vorgesehenen Tarif für Pflegeleistungen in einem Pflegeheim. Der Tarif richtet sich nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit, der bei Ihrem Eintritt abgeklärt wird.

Die Pensionskosten (Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim) dürfen wir aus der Grundversicherung nicht übernehmen.

Badekuren

Deckung mit BeneFit PLUS Hausarzt

Sie erhalten 10 Franken pro Tag während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch ausgewiesen.
  • Die Badekur wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die Badekur wird in einem anerkannten Heilbad durchgeführt.