BeneFit PLUS Hausarzt
Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich stets an Ihren Hausarzt oder Ihre HMO-Gruppenpraxis. Sie profitieren von einer optimalen Koordination Ihrer Behandlungen und sparen je nach Leistungserbringer 10%, 12%, 14% oder 16% Prämien.
- Eine Anlaufstelle für alle Anliegen
- 10% (R4), 12% (R3), 14% (R2) oder 16% (R1) Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie (je nach Leistungserbringer)
Finden Sie Ihren Hausarzt oder Ihre HMO-Gruppenpraxis
In der Ärzteliste sind alle Ärzte und Gruppenpraxen (HMO) aufgeführt, die dem Versicherungsmodell BeneFit PLUS Hausarzt angehören.
So funktioniert BeneFit PLUS Hausarzt
Ob Therapie, Überweisung an einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis ist Ihre erste Anlaufstelle.
Krankheit oder
Unfall
Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis
Weitere
Behandlung
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.
Notfall
Notarzt oder
Spital
Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis
Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend Ihrem Hausarzt, damit dieser orientiert ist und weitere Kontrolluntersuchungen besprochen werden können.
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Hausarztmodell zurück.
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Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 20% betragen.
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Häufig gestellte Fragen
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
- Sie haben nur eine Ansprechperson, mit der Sie in einem persönlichen Vertrauensverhältnis stehen.
- Sie werden gezielt überwiesen – unnötige Untersuchungen entfallen.
- Sie erhalten je nach Leistungserbringer 10%, 12%, 14% oder 16% Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
- Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte stehen im intensiven Austausch miteinander. Dies erhöht die Sicherheit und spart Zeit und Kosten.
Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt einen Spezialisten aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln des Hausarztmodells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie nicht nur Ihre Versicherung im Hausarztmodell, sondern auch Ihren Rabatt auf die Grundversicherungsprämie.
- Primär ist die Notrufzentrale unter der Telefonnummer +41 58 340 16 11 zu kontaktieren.
- Bitte geben Sie innerhalb EU / EFTA Staaten Ihre Europäische Versicherungskarte ab.
- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO Gruppenpraxis in der Schweiz zu kontaktieren.
- Sind Folgebehandlungen nach der ersten Notfallbehandlung nötig, sprechen Sie sich mit Ihrem Hausarzt bzw. mit Ihrer HMO-Gruppenpraxis ab. So können Sie die weiteren Behandlungen in der Schweiz planen und koordinieren.
Wichtig: Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis kann keine Informationen über eine Kostendeckung oder eine Kostenablehnung für Notfall oder geplante Behandlungen im Ausland abgeben.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise für Sie sinnvoll ist? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0844 80 81 82.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.