SANA
Leiste einen aktiven Beitrag an deiner Gesundheit? Decke deine alternativen Behandlungen sowie Massnahmen zur Gesundheitsförderung ab.
- Kostenbeiträge für Komplementärmedizin
- Kostenbeiträge für Präventionsmassnahmen
- Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung und Fitness
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana Versicherungen AG ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung SANA zurück:
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Häufig gestellte Fragen
Das Angebot an alternativen Heilmitteln und Behandlungsmethoden ist sehr gross. Doch längst nicht alle werden von den Krankenkassen erstattet.
Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer selber festlegen, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht. Deshalb führen die Versicherer in der Regel eine Liste der Therapieformen, die sie anerkennen und von denen sie einen Teil der Kosten übernehmen.
058 340 16 11.
Komplementärmedizinische Methoden werden von Ärzten, Naturheilpraktikern und Komplementärtherapeuten angewendet. Helsana Versicherungen AG erstatten aus der Zusatzversicherung SANA Behandlungen bei Therapeuten, die Ihre Qualitätskriterien erfüllen und damit für die jeweilige Behandlungsmethode von der Helsana anerkannt sind. Dabei stützen Sie sich auf ausgewählte, zertifizierte Methoden bzw. Therapeuten des ErfahrungsMedizinischen Registers (EMR).
Wenn du in der Grundversicherung nicht über das Standardmodell, sondern über ein alternatives Versicherungsmodell wie das Hausarzt-, HMO- oder telemedizinische Modell versichert bist, gelten dessen einschränkende Bestimmungen (zum Beispiel ärztliche Überweisung).
Helsana unterstützt jedoch nicht nur das Training im Fitnessstudio, sondern beteiligt sich auch an den Kosten für verschiedene Kurse zur Förderung der Gesundheit:
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit kannst du frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Leistungen infolge Krankheit oder Unfall sind hingegen bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.