Zahnversicherung
Zahnarztbesuche können schnell ins Geld gehen. Mit der Zahnversicherung sorgen Sie ein Leben lang für gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln – ohne dabei tief ins Portemonnaie zu greifen.
- Zahnkontrolle inklusive Dentalhygiene
- Kieferorthopädische Behandlungen (Zahnfehlstellungen)
- Prothetik
Die Zahnversicherung
Gesunde Zähne sind ein kostbares Gut. Eine zahnärztliche Kontrolle mit Dentalhygiene pro Jahr wird von Experten dringendst empfohlen. Doch der Gang zum Zahnarzt kann schnell einmal teuer werden. Damit Sie sich einen Zahnarztbesuch nicht zweimal überlegen müssen, finden Sie bei uns die optimale Zahnversicherung. Dank mehreren Leistungsklassen ist für jedes Bedürfnis und für jedes Budget etwas dabei. Finden Sie bei uns die Zahnversicherung, die zu Ihren Zähnen passt.
Zahnärztliche Behandlungen
Kennen Sie die Zusatzversicherung Ambulant? Aus dieser Zusatzversicherung werden 80% der Kosten für Zahnstellungskorrekturen
(max. CHF 10‘000.—), Diagnose, Planung, Behandlung und Nachkontrolle vergütet.
Rechnungsbeispiel:
Behandlungskosten für kieferorthopädische Behandlung wird mit der Produktkombination Ambulant II und Zahnbehandlung Klasse 4 wie folgt vergütet:
Leistungen:
Ambulant II, 80 % des Rechnungsbetrages max. CHF 10‘000.—
Zahnversicherung Klasse 4, 75 %, max. 600.—pro Kalenderjahr
Kostenvergütung bei einem Rechnungsbetrag von CHF 1‘230.40
CHF 984.30 (80 % aus Ambulant II)
CHF 246.10 (ungedeckte Kosten bis 75 % des Rechnungsbetrages, max. 600.—pro Jahr)
Die versicherte Person ohne Zusatzversicherung „Zahnbehandlung“, hätte damit ungedeckte Kosten von CHF 246.10.
(max. CHF 10‘000.—), Diagnose, Planung, Behandlung und Nachkontrolle vergütet.
Rechnungsbeispiel:
Behandlungskosten für kieferorthopädische Behandlung wird mit der Produktkombination Ambulant II und Zahnbehandlung Klasse 4 wie folgt vergütet:
Leistungen:
Ambulant II, 80 % des Rechnungsbetrages max. CHF 10‘000.—
Zahnversicherung Klasse 4, 75 %, max. 600.—pro Kalenderjahr
Kostenvergütung bei einem Rechnungsbetrag von CHF 1‘230.40
CHF 984.30 (80 % aus Ambulant II)
CHF 246.10 (ungedeckte Kosten bis 75 % des Rechnungsbetrages, max. 600.—pro Jahr)
Die versicherte Person ohne Zusatzversicherung „Zahnbehandlung“, hätte damit ungedeckte Kosten von CHF 246.10.
Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich eine Zahnversicherung?
Die Grundversicherung zahlt grundsätzlich nur bei unfallbedingten Zahnschäden – und auch nur dann, wenn keine andere Versicherung (etwa die Unfallversicherung des Arbeitgebers) dafür aufkommt. Praktisch alle anderen zahnärztlichen Behandlungen müssen Sie selber zahlen. Der Besuch beim Zahnarzt kann in der Schweiz allerdings schnell sehr teuer werden.
Muss ich für den Abschluss von Zahnversicherung eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen?
Grundsätzlich verlangt die Visana bei allen Zusatzversicherungen eine Gesundheitsdeklaration. Bei Kindern bis 3 Jahren verzichten Sie jedoch darauf.
Wer kann diese Versicherung abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Du erhälst einen positiven Aufnahmebescheid von der Visana. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration. Für Kindern bis 3 Jahren verzichten Sie jedoch auf eine Gesundheitsprüfung.
Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Du erhälst einen positiven Aufnahmebescheid von der Visana. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration. Für Kindern bis 3 Jahren verzichten Sie jedoch auf eine Gesundheitsprüfung.
Wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.