Zahnversicherung
Zahnarztbesuche können schnell ins Geld gehen. Mit der Zahnversicherung sorgen Sie ein Leben lang für gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln – ohne dabei tief ins Portemonnaie zu greifen.
- Zahnkontrolle inklusive Dentalhygiene
- Kieferorthopädische Behandlungen (Zahnfehlstellungen)
- Prothetik
Die Zahnversicherung
Gesunde Zähne sind ein kostbares Gut. Eine zahnärztliche Kontrolle mit Dentalhygiene pro Jahr wird von Experten dringendst empfohlen. Doch der Gang zum Zahnarzt kann schnell einmal teuer werden. Damit Sie sich einen Zahnarztbesuch nicht zweimal überlegen müssen, finden Sie bei uns die optimale Zahnversicherung. Dank mehreren Leistungsklassen ist für jedes Bedürfnis und für jedes Budget etwas dabei. Finden Sie bei uns die Zahnversicherung, die zu Ihren Zähnen passt.
(max. CHF 10‘000.—), Diagnose, Planung, Behandlung und Nachkontrolle vergütet.
Rechnungsbeispiel:
Behandlungskosten für kieferorthopädische Behandlung wird mit der Produktkombination Ambulant II und Zahnbehandlung Klasse 4 wie folgt vergütet:
Leistungen:
Ambulant II, 80 % des Rechnungsbetrages max. CHF 10‘000.—
Zahnversicherung Klasse 4, 75 %, max. 600.—pro Kalenderjahr
Kostenvergütung bei einem Rechnungsbetrag von CHF 1‘230.40
CHF 984.30 (80 % aus Ambulant II)
CHF 246.10 (ungedeckte Kosten bis 75 % des Rechnungsbetrages, max. 600.—pro Jahr)
Die versicherte Person ohne Zusatzversicherung „Zahnbehandlung“, hätte damit ungedeckte Kosten von CHF 246.10.
Häufig gestellte Fragen
Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Du erhälst einen positiven Aufnahmebescheid von der Visana. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration. Für Kindern bis 3 Jahren verzichten Sie jedoch auf eine Gesundheitsprüfung.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.