Traditionell
Das Standardmodell der obligatorischen Krankenversicherung bietet dir uneingeschränkten Zugang zu den Ärzten deiner Wahl. Du entscheidest jedes Mal selbst, von wem du dich behandeln lassen möchtest.
- Freie Arztwahl
- Direkter Zugang zu Spezialisten
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Mit dem Standardmodell geniesst du jederzeit freie Arztwahl und direkten Zugang zu Spezialisten.
Krankheit oder Unfall
Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 20% betragen.
Häufig gestellte Fragen
- Du kannst deinen behandelnde Ärztinnen und Ärzte jederzeit frei wählen und direkt aufsuchen.
- Bei Bedarf gehst du direkt zum Spezialisten oder zur Spezialistin deiner Wahl.
Und wann immer du unsicher bist, ob du eine medizinische Fachperson aufsuchen möchtest oder nicht, hilft dir die kostenlose medizinische Beratung von Medi24 weiter. Dort erhaltest du rund um die Uhr telefonische Hilfe bei medizinischen Fragen.
Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz)
oder
Du lebst in einem EU/EFTA-Staat, bist aber im Zuge der bilateralen Verträge - etwa als Grenzgänger - dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz unterstellt.
Jede Schweizer Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, einen Antragssteller- unabhängig von seinem Alter und persönlichen Gesundheitszustand - vorbehaltlos aufzunehmen.
Wenn du Traditionell mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken (bzw. ohne Franchise bei Kindern) abgeschlossen hast, kannst du diese zusätzlich per 30. Juni kündigen. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss demnach bis zum letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Kinder haben keine Franchise. Mit einer Wahlfranchise von bis 600 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Bist du noch unschlüssig, welche Franchise für dich sinnvoll ist? Gerne helfen wir dir weiter.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachte, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei der Krankenkasse eingetroffen sein muss.
Franchise ändern
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Du hast deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.