Visana Telemedizinische Modell
Bei gesundheitlichen Problemen rufen Sie immer das unabhängige Zentrum für Telemedizin an. Sie erhalten rund um die Uhr medizinische Unterstützung und sparen bei der Krankenversicherung Mind. 6% Prämien.
Prämienrechner
- Kostenlose, verbindliche Beratung
- Medizinische Unterstützung rund um die Uhr
- Mind. 6% Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie
So funktioniert das Telemedizinische Modell
Ob Therapiemassnahme, Überweisung an einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist verbindlich.
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.
Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis
Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend bei der telemedizinischen Betreuung an.
Versicherte Leistungen
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Telmed-Modell zurück.
Auslandsschutz
Bei einem Notfall erhalten Sie in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstatten wir maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages.
Transport und Rettung in der Schweiz
Für Transporte erhalten Sie 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstatten wir 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.
Arzneimittel
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Hilfsmittel und Gegenstände
Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.
Schwangerschaft
Sie erhalten Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung.
Krankenpflege
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.
Badekuren
Sie erhalten 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.
Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich eine Grundversicherung?
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Was sind die Vorteile vom Telmed-Modell?
Egal, wie spät es ist und wo Sie sich gerade befinden: Per Telefon erhalten Sie rund um die Uhr medizinische Betreuung.
Terminvereinbarungen entfallen.
Medizinische Beratung auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Ihre medizinischen Behandlungen werden optimal koordiniert – unnötige Untersuchungen entfallen.
Sie erhalten Mind. 6% Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
Kann ich zur Beurteilung meines gesundheitlichen Problems auch Fotos übermitteln?
Wenn die medizinische Fachperson oder der Arzt des Zentrums für Telemedizin dies als sinnvoll erachtet, besteht diese Möglichkeit.
Sie erhalten dann im Anschluss an das telefonische Beratungsgespräch einen Link per SMS oder E-Mail zugeschickt. Dieser führt Sie zu einem geschützten Bereich der Website vom Telemedizinzentrum, wo Sie Ihr Foto hochladen können. Der Arzt beurteilt dieses dann innert vier Stunden und leitet gegebenenfalls weiterführende Massnahmen ein.
Was passiert, wenn ich direkt zu einem Spezialisten gehe?
Mit Ihrem Entscheid für Telemedizinische Modell haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen stets das Zentrum für Telemedizin anzurufen. Falls Sie einen Spezialisten benötigen, wird das Zentrum für Telemedizin Sie an einen solchen überweisen.
Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt einen Spezialisten aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln des Telmed-Modells. Visana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie den mit dem Telmed-Modell verbundenen Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
Was ist ein Behandlungspfad und wie wird dieser festgelegt?
Der Behandlungspfad umfasst alle Schritte der medizinischen Betreuung bis zu Ihrer vollständigen Genesung.
Den für Sie optimalen und verbindlichen Behandlungspfad legen Sie gemeinsam mit der medizinischen Fachperson oder dem Arzt des Telemedizinzentrums fest.
Wie muss ich bei einer chronischen Krankheit vorgehen?
Auch bei chronischen Erkrankungen wenden Sie sich zuerst an die medizinische Fachperson oder den Arzt des Telemedizinzentrums. Diese regeln mit Ihnen die weitere Kontaktaufnahme. Es ist möglich, dass längere kontaktfreie Zeiträume vereinbart werden oder eine Dauerüberweisung für ein Jahr ausgestellt wird.
Kann ich vom Traditionell-Modell zum Telemedizinische Modell wechseln?
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Wie und wann kann ich diese Krankenversicherung kündigen?
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Visana eingetroffen sein.
Welche Franchisen gibt es?
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von bis 600 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Details zur Jahresfranchise
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Franchise ändern
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Erhalte ich eine Prämienverbilligung?
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.