Spital privat

Deine Spitalzusatzversicherung mit schweizweiter Deckung in der privaten Abteilung (Einzelzimmer) bei den von Visana anerkannten Spitälern und Ärzten inkl. freier Arztwahl und attraktiven Zusatzleistungen.

Prämienrechner
  • Aufenthalt in der privaten Abteilung (Einzelzimmer)
  • Freie Arztwahl schweizweit
  • Inklusive Reiseversicherung Vacanza

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die Visana dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung Spital privat zurück:

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhälst die Kosten in der privaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz (Visana anerkannte Spitaler).
Spitalaufenthalte im Ausland bei Notfällen
Du erhälst Spital privat (Europa) europaweit + weltweit während 8 Wochen/Reise. Bei Spital privat (Welt) weltweit unbegrenz
Medizinische Zweitmeinung
Du hast Anrecht auf eine Medizinische Zweitmeinung.
Rooming-in
Im 1. Lebensjahr: 100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind; vom 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes.
Geburtspauschale
Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhälst du eine einmalige Geburtspauschale von 1500 Franken.
Was bezahlt meine Grundversicherung?
Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.
Bade- und Erholungskuren
Du erhälst CHF 100.– /Tag, max. 21 Tage pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.
Jährliche Kostenbeteiligung des Versicherten
Mögliche Kostenbeteiligung: CHF 0.–, 1000.–, 2000.–, 5000.–, 10000.-

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Spitalzusatzversicherung?
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach deinen Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Was genau bedeutet freie Arztwahl?
Freie Arztwahl im Spital bedeutet, dass du den behandelnden Arzt in einem von Helsana anerkannten Spital selber wählen darfst. Du kannst dich beispielsweise vom Chefarzt persönlich operieren lassen.
Bitte beachte: Bei den von Visana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Darf ich in jedes Spital der Schweiz gehen?
Grundsätzlich geniesst du die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von Visana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.

Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Visana, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Was bringt mir eine Medizinische Zweitmeinung?
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung wie zum Beispiel
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch einen Zweitmeinung prüfen lassen. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheidest überlegter.
Wer kann die Versicherung Spital privat abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid von der Visana verfügen.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Wie kann ich Prämien sparen?
Du kannst diese Spitalzusatzversicherung freiwillig mit einer wählbaren Jahresfranchise (jährlicher Eigenanteil an den entstandenen Kosten) abschliessen. Damit übernimmst du mehr Verantwortung und kannst so Prämien sparen.

Spitalaufenthalte in der Schweiz

Deckung mit HOSPITAL Privat

Spitalaufenthalt

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat übernimmt die gesamten Kosten für deinen Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der privaten Abteilung (Einzelzimmer).

«Rooming-in»: Für die Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) einer deiner nahestehenden Begleitperson im Spital (zum Beispiel Partner, Eltern, Verwandte) erhälst du bis 200 Franken pro Tag während max. 15 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Es werden lediglich die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) erstattet. Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für «Rooming-in».

Spitalwahl

Du geniesst freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Beachte bitte, dass bei den von Helsana nicht anerkannten Spitälern Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Dir stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in deinem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchtest du dich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in deinem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt wird, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in deinem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlst du Mehrkosten selbst.

Arztwahl

Du hast schweizweit freie Arztwahl im von Helsana anerkannten Spital. So kannst du dich beispielsweise vom Chefarzt operieren lassen.

Bitte beachte: Bei den von Helsana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung (PDF, 20.77 KB) Liste der Helsana-KVG-Vertragsspitäler (PDF, 25.98 KB) Spitaleintrittsbroschüre (PDF, 2.13 MB)

Spitalaufenthalte im Ausland

Deckung mit HOSPITAL Privat

Auslandsbehandlung notfallmässig (stationär)

Für notfallmässige stationäre Auslandbehandlungen erhälst du die gesamten Kosten erstattet, bis ein Rücktransport in die Schweiz zumutbar ist.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Innerhalb der EU/EFTA werden die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.

Auslandbehandlung gezielt (stationär)

Für geplante im Ausland durchgeführte stationäre Behandlungen erhälst du die gesamten Kosten erstattet, wenn du vorher eine Kostengutsprache bei der Helsana Versicherungen AG einholst. Als Grundlage für eine Kostengutsprache gilt das Krankenversicherungsgesetz.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Du trägst die Kosten für eine gezielte Auslandbehandlung selber. 

Gesuch um Kostenübernahme eines gezielten Spitalaufenthalts im Ausland (PDF, 37.73 KB)

Experten-Zweitmeinung

Deckung mit HOSPITAL Privat

Die Experten-Zweitmeinung funktioniert nach dem Prinzip «Vier Augen sehen mehr als zwei»: Führende Schweizer Spezialisten überprüfen eine bereits gestellte Diagnose oder verordnete Therapie. Eine Meinung, die dir bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder Verletzung die Entscheidung für die bestmögliche Behandlung erleichtern kann.

Experten-Zweitmeinung bei Krankheit

Du hast Anrecht auf eine ärztliche Zweitmeinung durch renommierte Professoren und Spezialärzte in den Partnerkliniken der Helsana Versicherungen AG.

Experten-Zweitmeinung nach Unfall

Wenn du die Unfalldeckung in deiner Versicherung mit einschliessen, kannst du dich nach einem Unfall von den führenden Unfallchirurgen des Universitätsspitals Zürich beraten und bei Bedarf behandeln lassen.

Liste der Experten bei Krankheit (PDF, 79.92 KB)

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Du hast in der Grundversicherung kein Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.

Fast Track

Deckung mit HOSPITAL Privat

Oft dauert es lange, um einen Termin bei einem Spezialisten zu bekommen. Dank Fast Track erhälst du Termine bei Spezialisten, Fachärzten und für Spezialsprechstunden innerhalb von nur fünf Arbeitstagen. Der beschleunigte Zugang steht dir in den spezialisierten Partnerkliniken der Helsana Versicherungen AG zur Verfügung.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung bietet keinen beschleunigten Zugang zu medizinischen Leistungen in der spezialisierten Partnerkliniken der Helsana Versicherungen AG.

Nanny Service (Kinderhütedienst)

Deckung mit HOSPITAL Privat

Der Kinderhütedienst muss über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG erfolgen. Du erreichst die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange du im Spital bist, kümmert sich von Montag bis Freitag eine erfahrene Betreuungsperson um deine gesunden Kinder bis 15 Jahre. So kannst du dich in Ruhe im Spital erholen und deine Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.

Voraussetzungen

  • Du als Elternteil benötigen einen stationären Spitalaufenthalt.
  • du als hospitalisiertes Elternteil hast die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat abgeschlossen.
  • Du lässt alle Schritte über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG organisieren.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.

KidsCare (Kinderbetreuung)

Deckung mit HOSPITAL Privat

Die Kinderbetreuung muss über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG erfolgen. Du erreichst die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Die Kinderbetreuung ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine KidsCare-Einsätze im Ausland durchgeführt. Eine professionell ausgebildete Pflegeperson betreut und pflegt dein krankes oder verunfalltes Kind bis 15 Jahre zu Hause in seiner gewohnten Umgebung. So kannst du unbesorgt deine beruflichen Verpflichtungen wahrnehmen.

Voraussetzungen

  • Beide Elternteile sind berufstätig oder du bist alleinerziehend und berufstätig.
  • Du hast für dein Kind die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat abgeschlossen.
  • Du lässt alle Schritte über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG organisieren.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung. Die Kinderbetreuung muss selber finanziert werden.

Bade- und Erholungskuren

Deckung mit HOSPITAL Privat

Badekur

Du erhälst bis max. 200 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch anerkannt.
  • Die Badekur wird dir von einem Arzt für mind. 14 Tage verordnet.
  • Die Badekur wird in einem vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Heilbad durchgeführt. Der Helsana Kundendienst gibt dir gerne Auskunft, welche Heilbäder von der Helsana Versicherungen AG anerkannt sind.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Du erhälst 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.

Erholungskur

Du erhälst bis 200 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Erholungskur wird dir von einem Arzt verordnet und ist medizinisch notwendig.
  • Die Erholungskur wird in einem von der Helsana Versicherungen AG anerkannten Kurhaus durchgeführt. der Kundendienst der Helsana gibt dir gerne Auskunft, welche Kurhäuser von der Helsana Versicherungen AG anerkannt sind.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren. 

Kuraufenthalt in Bad Zurzach

Solltest du deinen Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitiert deine Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.

Gratis-Übernachtung für deine Begleitung in Bad Zurzach (PDF, 237.54 KB)

Haushaltshilfe

Deckung mit HOSPITAL Privat

Kann ein akuter stationärer Spitalaufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhälst du bis max. 200 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Akut- und Übergangspflege

Deckung mit HOSPITAL Privat

Voraussetzungen

  • Die Akutpflege oder Übergangspflege wird dir von einem Arzt verordnet.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege findet direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt statt.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim