Spital privat
Deine Spitalzusatzversicherung mit schweizweiter Deckung in der privaten Abteilung (Einzelzimmer) bei den von Visana anerkannten Spitälern und Ärzten inkl. freier Arztwahl und attraktiven Zusatzleistungen.
- Aufenthalt in der privaten Abteilung (Einzelzimmer)
- Freie Arztwahl schweizweit
- Inklusive Reiseversicherung Vacanza
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Visana dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung Spital privat zurück:
Was bezahlt meine Grundversicherung?
Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Bitte beachte: Bei den von Visana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Visana, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch einen Zweitmeinung prüfen lassen. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheidest überlegter.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.