Spital halbprivat
Deine Spitalzusatzversicherung mit voller Kostenübernahme in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer) inkl. freier Arzt- und Spitalwahl bei den von der Visana anerkannten Spitälern und Ärzten.
- Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer)
- Freie Arztwahl schweizweit
- Inklusive Reiseversicherung Vacanza
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Visana dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung Spital halbprivat zurück:
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen.
Bitte beachte: Bei den von Visana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Visana, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch eine Medizinische Zweitmeinung prüfen lassen. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheiden überlegter.
Du kannst Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.