Spital halbprivat
Deine Spitalzusatzversicherung mit voller Kostenübernahme in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer) inkl. freier Arzt- und Spitalwahl bei den von der Visana anerkannten Spitälern und Ärzten.
- Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer)
- Freie Arztwahl schweizweit
- Inklusive Reiseversicherung Vacanza
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Visana dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung Spital halbprivat zurück:
Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhälst die Kosten in der halbprivaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz (Visana anerkannte Spitaler).
Rooming-in
Im 1. Lebensjahr: 100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind; vom 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Geburtspauschale bei ambulanter Entbindung
Du erhälst CHF 1000.– /Geburt.
Erholungskuren in einem Visana-anerkannten Kurhaus
Du erhälst CHF 75.–/Tag, max. 28 Tage; CHF 30.– /Tag an andere geeignete Kuranstalten.
Jährliche Kostenbeteiligung des Versicherten
mögliche Kostenbeteiligung: CHF 0.–, 1000.–, 2000.–, 5000.–, 10000.–
Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich eine Spitalzusatzversicherung?
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach deinen Wünschen.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen.
Was genau bedeutet freie Arztwahl?
Freie Arztwahl im Spital bedeutet, dass du den behandelnden Arzt in einem von Helsana anerkannten Spital selber wählen darfst. Du kannst dich beispielsweise vom Oberarzt persönlich operieren lassen.
Bitte beachte: Bei den von Visana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Bitte beachte: Bei den von Visana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Darf ich in jedes Spital der Schweiz gehen?
Grundsätzlich geniesst du die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von Visana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Visana, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Visana, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Was bringt mir eine Medizinische Zweitmeinung?
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung wie zum Beispiel
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch eine Medizinische Zweitmeinung prüfen lassen. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheiden überlegter.
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch eine Medizinische Zweitmeinung prüfen lassen. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheiden überlegter.
Wer kann die Versicherung Spital halbprivat abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid der Visana verfügst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Du kannst Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Wie kann ich Prämien sparen?
Du kannst diese Spitalzusatzversicherung freiwillig mit einer wählbaren Jahresfranchise (jährlicher Eigenanteil an den entstandenen Kosten) abschliessen. Damit übernimmst du mehr Verantwortung und kannst so Prämien sparen.