Spital FLEX
Deine flexible Spitalzusatzversicherung mit freier Abteilungswahl von Fall zu Fall (mit Kostenbeteiligung). Freie Arztwahl in der halbprivaten oder privaten Abteilung und freie Spitalwahl ganze Schweiz.
- Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz
- Freie Wahl der Abteilung
- Freie Arztwahl in der halbprivaten und privaten Abteilung
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Visana dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung Flex zurück:
Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du kannst die Abteilung bei jedem Spitalaufenthalt flexibel wählen.
Spitalaufenthalte im Ausland bei Notfällen
Schweizweit & weltweit während 8 Wochen/Reise. Die Reiseversicherung Vacanza ist in den Produkten Flex imbegriffen.
Rooming-in
Im 1. Lebensjahr: 100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind; vom 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes.
Geburtspauschale
Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhälst du eine einmalige Geburtspauschale von 500 Franken.
Bade- und Erholungskuren
Du erhälst max. 50 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.
Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich eine Spitalzusatzversicherung?
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach deinen Wünschen.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müsst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müsst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Macht eine flexible Spitalzusatzversicherung für mich Sinn?
Spital Flex ist ideal, wenn du dich bei jedem Spitalaufenthalt neu für eine Abteilung entscheiden möchtest. Die gewählte Abteilung bestimmt den Zimmerkomfort und die Mehrleistungen:
Bei kleineren Eingriffen reicht ein Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung oftmals aus. Dort entstehen dir als Patient keinerlei Zusatzkosten.
Bei längeren Spitalaufenthalten wünschst du dir vielleicht mehr Ruhe und Privatsphäre. In diesem Fall kannst du dich gegen einen Aufpreis (Kostenbeteiligung) für die halbprivate (Doppelzimmer) oder private Abteilung (Einzelzimmer) entscheiden.
Bestimmte Operationen möchtest du vielleicht nur von einem bestimmten Arzt durchführen lassen – etwa bei einem besonders komplizierten Eingriff. Die freie Arztwahl gibt's jedoch nur in der halbprivaten und privaten Abteilung.
Bei kleineren Eingriffen reicht ein Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung oftmals aus. Dort entstehen dir als Patient keinerlei Zusatzkosten.
Bei längeren Spitalaufenthalten wünschst du dir vielleicht mehr Ruhe und Privatsphäre. In diesem Fall kannst du dich gegen einen Aufpreis (Kostenbeteiligung) für die halbprivate (Doppelzimmer) oder private Abteilung (Einzelzimmer) entscheiden.
Bestimmte Operationen möchtest du vielleicht nur von einem bestimmten Arzt durchführen lassen – etwa bei einem besonders komplizierten Eingriff. Die freie Arztwahl gibt's jedoch nur in der halbprivaten und privaten Abteilung.
Wie funktioniert die Kostenbeteiligung?
Mit der Spitalzusatzversicherung Spital Flex musst du dir bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung nicht an den Spitalkosten beteiligen.
Entscheidest du dich für die halbprivate oder private Abteilung, musst du dich prozentual an deinen Spitalkosten beteiligen:
Halbprivate Abteilung
Variante FLEX halbprivat: Kostenbeteiligung, 4000 Franken pro Kalenderjahr
Variante FLEX privar: Kostenbeteiligung, 2000 Franken pro Kalenderjahr
Private Abteilung
Variante FLEX halbprivat: Kostenbeteiligung, 8000 Franken pro Kalenderjahr
Variante FLEX privat: Kostenbeteiligung, 4000 Franken pro Kalenderjahr
Entscheidest du dich für die halbprivate oder private Abteilung, musst du dich prozentual an deinen Spitalkosten beteiligen:
Halbprivate Abteilung
Variante FLEX halbprivat: Kostenbeteiligung, 4000 Franken pro Kalenderjahr
Variante FLEX privar: Kostenbeteiligung, 2000 Franken pro Kalenderjahr
Private Abteilung
Variante FLEX halbprivat: Kostenbeteiligung, 8000 Franken pro Kalenderjahr
Variante FLEX privat: Kostenbeteiligung, 4000 Franken pro Kalenderjahr
Habe ich mit der flexiblen Spitalzusatzversicherung immer freie Arztwahl?
Nein. Die freie Arztwahl gilt ausschliesslich bei Spitalaufenthalten in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Entscheidest du dich für die allgemeine Abteilung, kannst du deinen operierenden Arzt nicht selber wählen.
Darf ich in jedes Spital der Schweiz gehen?
Grundsätzlich geniessst du die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken bzw. deren Abteilungen oder Tarife von Visana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Visana, ob Sie die gesamten Kosten deinen Spitalaufenthalt übernehmen.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Visana, ob Sie die gesamten Kosten deinen Spitalaufenthalt übernehmen.
Wer kann die Versicherung Spital Flex abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
Dein offizieller Wohnsitz ist in der Schweiz.
Du erhälst von der Visana einen positiven Aufnahmebescheid. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration.
Dein offizieller Wohnsitz ist in der Schweiz.
Du erhälst von der Visana einen positiven Aufnahmebescheid. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.