Ambulant
Schliessen Sie wichtige Deckungslücken
Sie reisen oft und gerne? Tragen eine Brille oder Kontaktlinsen und machen viel Sport? Dann ist unsere Zusatzversicherung Ambulant ideal für Sie.
- Bis zu 90%, max. CHF 250.–/Jahr an Brillengläser und Kontaktlinsen
- Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise
- Kostenbeiträge für Ambulanzkosten im In- und Ausland
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet Visana Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung Ambulant zurück:
Auslandsschutz
Rundumschutz bei Reisen ins Ausland. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen. Soforthilfe vor Ort und organisierte Heimschaffung. Transportkosten inkl. medizinischer Rückführung in die Schweiz unbegrenzt sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu CHF 25000.–. Reisegepäck-, Annullierungskosten-, Kredit- und Kundenkartenversicherung inkludiert
Brillen und Kontaktlinsen
Sie erhalten bis zu 90%, max. CHF 250.–/Jahr, an Brillengläsern und Kontaktlinsen
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Zahnfehlstellungskorrekturen / Weisheitszähne
Bis zu 80% der Behandlungskosten nach OKP6-gültigem Tarif, insgesamt max. CHF 10000.– einmalig. Kein Beitrag an Entfernung der Weisheitszähne
Transport und Rettung in der Schweiz
Ergänzend zu den Transportleistungen der Grundversicherung erhalten Sie bis zu 90% der Transportkosten, unbegrenzt; 90% der Rettungs-, Such und Bergungskosten, unbegrenzt; 50% der Reisekosten, max. CHF 2000.– /Jahr
Arzneimittel
Sie erhalten bis zu 90% für nicht pflichtige Medikamente, die von Swissmedic3 für die betreffende Indikation zugelassen sind (Ausnahme: LPPV4); 50% für Medikamente der Visana-Liste; unbegrenzt
Hilfsmittel und Gegenstände
Sie erhalten bis zu 90% an Kauf oder Miete, max. CHF 2000.– /Jahr für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.
Häufig gestellte Fragen
Wozu brauche ich ambulante Zusatzversicherungen?
Mit ambulanten Zusatzversicherungen - auch Krankenpflege Zusatzversicherungen genannt - ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernehmen Kosten für diverse Behandlungen.
Ich reise für drei Wochen ins Ausland - reicht die Zusatzversicherung Ambulant hierfür aus?
Ja, mit der Zusatzversicherung Ambulant sind Sie bei medizinischen Notfällen während einer Auslandsreise ausreichend versichert: Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise. Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen. Sie zahlen lediglich allfällige gesetzliche Kostenbeteiligungen, die ev. vor Ort anfallen können.
Wer kann Ambulant abschliessen?
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Visana eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Visana eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.