Zahnversicherung DENTA

Zähne können schmerzen, auch finanziell. Mit DENTA bleiben Ihre Zähne und Ihr Portemonnaie stets gesund.

Prämienrechner
  • Kostenbeiträge für zahnärztliche Behandlungen
  • Kostenbeiträge für Kieferorthopädie und Kieferchirurgie
  • Kostenbeiträge für Dentalhygiene
DENTA 1
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene: 50% bis CHF 500.– pro Jahr. Zusammen mit COMPLETA TOP: Zusätzlich 50% bis CHF 100.– pro Jahr

Zahnstellungskorrekturen: 50% bis CHF 1'000.– pro Jahr. Zusammen mit COMPLETA TOP: Zusätzlich 50% bis CHF 10'000.– pro Jahr gemäss UVG-Tarif bis zum 25. Altersjahr.
DENTA 2
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene: 50% bis CHF 1'000.– pro Jahr. Zusammen mit COMPLETA TOP: Zusätzlich 50% bis CHF 100.– pro Jahr

Zahnstellungskorrekturen: 50% bis CHF 2'000.– pro Jahr. Zusammen mit COMPLETA TOP: Zusätzlich 50% bis CHF 10'000.– pro Jahr gemäss UVG-Tarif bis zum 25. Altersjahr.
DENTA 3
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene: 75% bis CHF 1'500.– pro Jahr. Zusammen mit COMPLETA TOP: Zusätzlich 50% bis CHF 100.– pro Jahr

Zahnstellungskorrekturen: 75% bis CHF 3'000.– pro Jahr. Zusammen mit COMPLETA TOP: Zusätzlich 50% bis CHF 10'000.– pro Jahr gemäss UVG-Tarif bis zum 25. Altersjahr.
DENTA 4
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene: 75% bis CHF 2'000.– pro Jahr. Zusammen mit COMPLETA TOP: Zusätzlich 50% bis CHF 100.– pro Jahr

Zahnstellungskorrekturen: 75% bis CHF 4'000.– pro Jahr. Zusammen mit COMPLETA TOP: Zusätzlich 50% bis CHF 10'000.– pro Jahr gemäss UVG-Tarif bis zum 25. Altersjahr.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die SWICA dir aus der Zahnversicherung DENTA zurück:

Zahnärztliche Behandlungen
Du erhälst die Kosten für Zahnbehandlungen, Dentalhygiene, Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt, Kieferorthopädie (z.B. Zahnspange) und Kieferchirurgie gemäss gewählter Variante erstattet.

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Zahnversicherung?
Die Grundversicherung zahlt grundsätzlich nur bei unfallbedingten Zahnschäden – und auch nur dann, wenn keine andere Versicherung (etwa die Unfallversicherung des Arbeitgebers) dafür aufkommt. Praktisch alle anderen zahnärztlichen Behandlungen müssen Sie selber zahlen. Der Besuch beim Zahnarzt kann in der Schweiz allerdings schnell sehr teuer werden.
Wer kann diese Versicherung abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Du erhälst einen positiven Aufnahmebescheid von der SWICA. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration.
Wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.