Zahnversicherung DENTA
Zähne können schmerzen, auch finanziell. Mit DENTA bleiben Ihre Zähne und Ihr Portemonnaie stets gesund.
- Kostenbeiträge für zahnärztliche Behandlungen
- Kostenbeiträge für Kieferorthopädie und Kieferchirurgie
- Kostenbeiträge für Dentalhygiene
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die SWICA dir aus der Zahnversicherung DENTA zurück:
Häufig gestellte Fragen
Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Du erhälst einen positiven Aufnahmebescheid von der SWICA. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.