STANDARD

Grundversicherung mit freier Arztwahl.

Prämienrechner
  • Freie Arztwahl
  • Direkter Zugang zu Spezialisten

So funktioniert das STANDARD/SANA PROVITA-Modell

Mit dem STANDARD/SANA PROVITA geniesst du jederzeit freie Arztwahl und direkten Zugang zu Spezialisten.

Krankheit oder Unfall

Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhältst die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

Auslandsschutz
Bei einem Notfall erhältst du in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstattet die Grundversicherung maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages.

Transport und Rettung in der Schweiz
Für Transporte erhältst du 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstattet die Grundversicherung 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

Arzneimittel
Du erhältst die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 20% betragen.
Ambulante Behandlungen - Schulmedizin
Du erhältst die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.
Ambulante Behandlungen - Komplementärmedizin
Du erhältst die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.
Prävention (Medizinische Vorsorge)
Du erhältst die Kosten für bestimmte vorsorgliche Untersuchungen und Massnahmen.
Hilfsmittel und Gegenstände
Du erhältst die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.
Schwangerschaft
Du erhältst Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung.
Krankenpflege
Du erhältst Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.
Badekuren
Du erhältst 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Grundversicherung?
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Was sind die Vorteile vom STANDARD-Modell?
Mit dem STANDARD-Modell halten Sie sich alle Optionen offen:

- Du kannst deinen behandelnde Ärztinnen und Ärzte jederzeit frei wählen und direkt aufsuchen.
- Bei Bedarf gehst du direkt zum Spezialisten oder zur Spezialistin deiner Wahl.
Und wann immer du unsicher bist, ob du eine medizinische Fachperson aufsuchen möchtest oder nicht, hilft dir die kostenlose medizinische Beratung von Medi24 weiter. Dort erhaltest du rund um die Uhr telefonische Hilfe bei medizinischen Fragen.
Wer kann das Standardmodell STANDARD abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz)

oder

Du lebst in einem EU/EFTA-Staat, bist aber im Zuge der bilateralen Verträge - etwa als Grenzgänger - dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz unterstellt.

Jede Schweizer Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, einen Antragssteller- unabhängig von seinem Alter und persönlichen Gesundheitszustand - vorbehaltlos aufzunehmen.
Wie und wann kann ich diese Krankenversicherung kündigen?
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.

Wenn du BASIS mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken (bzw. ohne Franchise bei Kindern) abgeschlossen hast, kannst du diese zusätzlich per 30. Juni kündigen. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss demnach bis zum letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Welche Franchisen gibt es?
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.

Kinder haben keine Franchise. Mit einer Wahlfranchise von bis 600 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.

Bist du noch unschlüssig, welche Franchise für dich sinnvoll ist? Gerne helfen wir dir weiter.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Du kannst die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen.Es gelten folgende Fristen:

Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachte, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei der Krankenkasse eingetroffen sein muss.

Franchise ändern

Abweichende Regelung für Grenzgänger

Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Du hast deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Erhalte ich eine Prämienverbilligung?
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Frage deshalb bei der zuständigen Stelle in deinem Wohnkanton nach, ob auch du Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung hast.
Wie kann ich Prämien sparen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du bei der Grundversicherung Prämien sparen kannst.