OPTIMA
umfassende Ergänzung für gehobene Ansprüche

OPTIMA ergänzt die Zusatzversicherung COMPLETA TOP optimal. Sie profitieren von maximalen Beiträgen an Brillen, Kontaktlinsen sowie Gesundheitsförderungs- und Präventions-Massnahmen.

Prämienrechner
  • Bis CHF 500.– für Brillen und Kontaktlinsen pro drei Kalenderjahre.
  • Bis CHF 800.– für Aktivitäten in den Vorsorgearten Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden pro Kalenderjahr.
  • Volle Deckung in Ergänzung zu COMPLETA TOP für ambulante komplementärmedizinische Therapiebehandlungen

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die SWICA dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung OPTIMA in Ergänzung zu COMPLETA PRAEVENTA zurück:

Komplementärmedizin
Zusätzlich zur Grundversicherung volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten.
Brillen und Kontaktlinsen
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro 3 Jahre (Leistungen aus COMPLETA TOP nicht kumulierbar mit jenen aus der Grundversicherung) ACHTUNG: Zusammen mit SUPPLEMENTA: 90% bis CHF 800.– pro 3 Jahre
Medizinische Check-ups
Zusätzlich zur Grundversicherung 90%, betraglich unbegrenzt, gemäss separater Liste.
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 40'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– pro Jahr

Ausland: Such- und Bergungsaktionen und Notfalltransporte bis CHF 50'000.– pro Jahr

Zusammen mit SUPPLEMENTA: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 60’000.– pro Jahr (gültig für Schweiz und Ausland)
Gesundheitsförderung und Prävention
90% bis CHF 300.– pro Jahr, gemäss separater Liste Zusammen mit COMPLETA PRAEVENTA:
Gemäss separater Liste bis CHF 800.– pro Jahr, bis CHF 300.– pro Vorsorgeart.
Ambulante Behandlungen, Schulmedizin
Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragsärztinnen und Nichtvertragsärzten weltweit.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Zusätzlich zur Grundversicherung 90% bis CHF 500.– pro Jahr, gemäss separater Liste

Zusammen mit SUPPLEMENTA: 90% bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste.
Auslandsbehandlung
Volle Deckung für ambulante Behandlungen (Zahnbehandlungen ausgenommen, Details Kostenbeteiligung) und volle Deckung für stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate.
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
Zusätzlich zur Grundversicherung für die Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 40'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– pro Jahr

Ausland: Such- und Bergungsaktionen und Notfalltransporte bis CHF 50'000.– pro Jahr

Zusammen mit SUPPLEMENTA: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 60’000.– pro Jahr (gültig für Schweiz und Ausland).

Häufig gestellte Fragen

Wozu brauche ich eine ambulante Zusatzversicherung?
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzen Du deine Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.
Wer kann OPTIMA abschliessen?
Du kannst die Versicherung in Ergänzung zu COMPLETA PRAEVENTA abschliessen und wenn Du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) sowie über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid der SWICA verfügst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der SWICA eingetroffen sein.