OPTIMA
umfassende Ergänzung für gehobene Ansprüche
OPTIMA ergänzt die Zusatzversicherung COMPLETA TOP optimal. Sie profitieren von maximalen Beiträgen an Brillen, Kontaktlinsen sowie Gesundheitsförderungs- und Präventions-Massnahmen.
- Bis CHF 500.– für Brillen und Kontaktlinsen pro drei Kalenderjahre.
- Bis CHF 800.– für Aktivitäten in den Vorsorgearten Bewegung, Ernährung und Wohlbefinden pro Kalenderjahr.
- Volle Deckung in Ergänzung zu COMPLETA TOP für ambulante komplementärmedizinische Therapiebehandlungen
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die SWICA dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung OPTIMA in Ergänzung zu COMPLETA PRAEVENTA zurück:
Ausland: Such- und Bergungsaktionen und Notfalltransporte bis CHF 50'000.– pro Jahr
Zusammen mit SUPPLEMENTA: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 60’000.– pro Jahr (gültig für Schweiz und Ausland)
Gemäss separater Liste bis CHF 800.– pro Jahr, bis CHF 300.– pro Vorsorgeart.
Zusammen mit SUPPLEMENTA: 90% bis CHF 1’000.– pro Jahr, gemäss separater Liste.
Ausland: Such- und Bergungsaktionen und Notfalltransporte bis CHF 50'000.– pro Jahr
Zusammen mit SUPPLEMENTA: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 60’000.– pro Jahr (gültig für Schweiz und Ausland).
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Häufig gestellte Fragen
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der SWICA eingetroffen sein.