HOSPITA PRIVAT
Entscheiden Sie sich mit HOSPITA PRIVAT für eine freie Arzt- und Spitalwahl in der privaten Abteilung. Zudem geniessen Sie bei jedem Spitalaufenthalt mehr Komfort im Einzelzimmer.
- Aufenthalt in der privaten Abteilung (Einzelzimmer)
- Freie Arztwahl
- Volle Deckung in der privaten Abteilung in allen SWICA-Vertragsspitälern der Schweiz und Liechtensteins
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die SWICA dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITA PRIVAT zurück:
Du erhälst +CHF 40.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr für Erholungskuren.
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Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Bitte beachte: Bei den von SWICA nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der SWICA, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.