HOSPITA PRIVAT

Entscheiden Sie sich mit HOSPITA PRIVAT für eine freie Arzt- und Spitalwahl in der privaten Abteilung. Zudem geniessen Sie bei jedem Spitalaufenthalt mehr Komfort im Einzelzimmer.

Prämienrechner
  • Aufenthalt in der privaten Abteilung (Einzelzimmer)
  • Freie Arztwahl
  • Volle Deckung in der privaten Abteilung in allen SWICA-Vertragsspitälern der Schweiz und Liechtensteins

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die SWICA dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITA PRIVAT zurück:

Spitalaufenthalt
Du erhälst Volle Deckung in der privaten Abteilung in allen Spitälern der Schweiz und Liechtensteins.
Auslandsbehandlung
Du erhälst +CHF 150.–/Tag und CHF 30'000.– pro Jahr für Behandlungskosten für notfallmässige Behandlungen.
Hauskrankenpflege
+CHF 80.–/Tag.
Mutterschaft
Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes analog der Versicherungsdeckung der Mutter.
Bade- und Erholungskuren
Du erhälst +CHF 80.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr für Badekuren.

Du erhälst +CHF 40.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr für Erholungskuren.
Haushaltshilfe
Du erhälst +CHF 40.–/Tag, max. 60 Tage pro Jahr für eine Haushaltshilfe.

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Spitalzusatzversicherung?
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach deinen Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Was genau bedeutet freie Arztwahl?
Freie Arztwahl im Spital bedeutet, dass du den behandelnden Arzt in einem von SWICA anerkannten Spital selber wählen darfst. Du kannst dich beispielsweise vom Chefarzt persönlich operieren lassen.
Bitte beachte: Bei den von SWICA nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Darf ich in jedes Spital der Schweiz gehen?
Grundsätzlich geniesst du die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von SWICA nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.

Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der SWICA, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Wer kann die Versicherung HOSPITA PRIVAT abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid von der SWICA verfügen.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Wie kann ich Prämien sparen?
Du kannst diese Spitalzusatzversicherung freiwillig mit einer wählbaren Jahresfranchise (jährlicher Eigenanteil an den entstandenen Kosten) abschliessen. Damit übernimmst du mehr Verantwortung und kannst so bis max. 50% Prämien sparen.