FAVORIT TELMED
Bei der Grundversicherung FAVORIT TELMED kontaktieren Sie die Ärzte und das medizinische Fachpersonal von santé24 für eine Erstdiagnose.
- Ausgewiesenes Fachpersonal bestehend aus Ärzten und medizinischem Fachpersonal
- santé24 vermittelt auf Ihren Wunsch geeignete Ärzte, Therapeuten oder Spitäler
- Die Mitarbeitenden vereinbaren für Sie gerne auch direkt Termine in einem Medbase Gesundheitszentrum oder in einer SWICA-Partnerpraxis
- Sie profitieren von bis zu 11% Rabatt auf Ihre Prämie
So funktioniert FAVORIT TELMED
Ob Therapiemassnahme, Überweisung an einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist verbindlich.
Krankheit oder
Unfall
Zentrum
für Telemedizin
Weitere
Behandlung
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.
Notfall
Notarzt oder
Spital
Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis
Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend bei der telemedizinischen Betreuung an.
Versicherte Leistungen
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem FAVORIT TELMED zurück.
Downloads
Häufig gestellte Fragen
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Terminvereinbarungen entfallen.
Medizinische Beratung auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Ihre medizinischen Behandlungen werden optimal koordiniert – unnötige Untersuchungen entfallen.
Sie erhalten bis zu 11% Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Details zur Jahresfranchise
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Franchise ändern
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.