FAVORIT SANTE/HMO PROVITA

Bei der Grundversicherung FAVORIT SANTE/HMO PROVITA ist das Medbase Gesundheitszentrum oder die SWICA-Partnerpraxis Ihr Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Fragen.

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  • Das Medbase Gesundheitszentrum oder die SWICA-Partnerpraxis ist Ihr Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Fragen.
  • Sie profitieren von bis zu 22,5% Rabatt auf Ihre Prämie

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Direkter Zugang zu einem Netzwerk von Ärzten und Therapeuten. Arzt aus umfangreichem Gesundheitszentren-Verzeichnis wählbar.

So funktioniert FAVORIT SANTE/HMO PROVITA

Ob Therapie, Überweisung an einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Ihr Medbase Gesundheitszentrum oder die SWICA-Partnerpraxis ist Ihre erste Anlaufstelle.

Krankheit oder
Unfall

Medbase Gesundheitszentrum
oder
Partnerpraxis

Weitere
Behandlung

Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.

Notfall

Notarzt oder
Spital

Medbase Gesundheitszentrum
oder
Partnerpraxis

Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend Ihrem Medbase Gesundheitszentrum oder die SWICA-Partnerpraxis, damit dieser orientiert ist und weitere Kontrolluntersuchungen besprochen werden können.

Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Hausarztmodell zurück.

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Sie erhalten die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).
Auslandsschutz
Bei einem Notfall erhalten Sie in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstatten wir maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages.
Transport und Rettung in der Schweiz
Für Transporte erhalten Sie 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstatten wir 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.
Arzneimittel
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 20% betragen.
Ambulante Behandlungen – Schulmedizin
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.
Ambulante Behandlungen – Komplementärmedizin
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.
Prävention (Medizinische Vorsorge)
Sie erhalten die Kosten für bestimmte vorsorgliche Untersuchungen und Massnahmen.
Hilfsmittel und Gegenstände
Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.
Schwangerschaft
Sie erhalten Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung.
Krankenpflege
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.
Badekuren
Sie erhalten 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Grundversicherung?
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Was sind die Vorteile des Hausarztmodells?
- Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis kennt Ihre Krankengeschichte genau und stimmt Ihre medizinischen Behandlungen optimal auf allfällige Erkrankungen und Medikamente ab.
- Sie haben nur eine Ansprechperson, mit der Sie in einem persönlichen Vertrauensverhältnis stehen.
- Sie werden gezielt überwiesen – unnötige Untersuchungen entfallen.
- Sie erhalten je nach Leistungserbringer 10%, 12%, 14% oder 16% Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
- Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte stehen im intensiven Austausch miteinander. Dies erhöht die Sicherheit und spart Zeit und Kosten.
Kann ich meinen bisherigen Hausarzt behalten?
Beim Abschluss des Hausarztmodells bestimmen Sie aus unserer Ärzteliste einen Arzt oder eine HMO-Gruppenpraxis als Ansprechpartner. Falls Ihr bisheriger Hausarzt in unserer Ärzteliste aufgeführt ist, können Sie diesen weiterhin behalten.
Was passiert, wenn ich direkt zu einem Spezialisten gehe?
Mit Ihrem Entscheid für das Hausarztmodell BeneFit PLUS haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen stets Ihren gewählten Hausarzt bzw. Ihre gewählte HMO-Gruppenpraxis aufzusuchen. Falls Sie einen Spezialisten benötigen, erfolgt die Überweisung über Ihren Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis.
Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt einen Spezialisten aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln des Hausarztmodells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie nicht nur Ihre Versicherung im Hausarztmodell, sondern auch Ihren Rabatt auf die Grundversicherungsprämie.
Wie muss ich bei einer chronischen Krankheit vorgehen?
Auch bei chronischen Erkrankungen wenden Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt. Dieser legt Ihren individuellen Behandlungsablauf fest. Bei Bedarf überweist er Sie an einen Spezialisten.
Wie muss ich mich im Ausland verhalten?
Auch bei Auslandsaufenthalten bestehen die Verpflichtungen grundsätzlich weiter:

- Primär ist die Notrufzentrale unter der Telefonnummer +41 58 340 16 11 zu kontaktieren.
- Bitte geben Sie innerhalb EU / EFTA Staaten Ihre Europäische Versicherungskarte ab.
- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO Gruppenpraxis in der Schweiz zu kontaktieren.
- Sind Folgebehandlungen nach der ersten Notfallbehandlung nötig, sprechen Sie sich mit Ihrem Hausarzt bzw. mit Ihrer HMO-Gruppenpraxis ab. So können Sie die weiteren Behandlungen in der Schweiz planen und koordinieren.

Wichtig: Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis kann keine Informationen über eine Kostendeckung oder eine Kostenablehnung für Notfall oder geplante Behandlungen im Ausland abgeben.
Wer kann das Hausarztmodell abschliessen?
Alle Personen, die im Versorgungsgebiet des gewählten Ärztenetzwerkes wohnen. Über unsere Hausarztsuche erfahren Sie, ob an Ihrem Wohnort ein Hausarztmodell angeboten wird.
Kann ich vom BASIS-Modell zum Hausarztmodell wechseln?
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Wie und wann kann ich diese Krankenversicherung kündigen?
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Welche Franchisen gibt es?
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.

Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise für Sie sinnvoll ist? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0844 80 81 82.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Erhalte ich eine Prämienverbilligung?
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Wie kann ich Prämien sparen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.
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