FAVORIT MEDPHARM

Mit dem Apothekenmodell FAVORIT MEDPHARM/MEDPHARM PROVITA wenden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen an eine SWICA-Partnerapotheke oder rund um die Uhr an die telemedizinische Beratung von santé24.

Prämienrechner
  • asche medizinische Erstabklärung ohne Voranmeldung bei SWICA-Partnerapotheke möglich
  • Konnte das gesundheitliche Problem von der SWICA-Partnerapotheke oder santé24 nicht abschliessend geklärt werden, wenden Sie sich an einen Arzt aus den MEDPHARM-Verzeichnissen
  • Sie profitieren von bis zu 23,5% Rabatt auf Ihre Prämie

So funktioniert FAVORIT MEDPHARM

Ob Therapiemassnahme, Überweisung an einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist verbindlich.

Krankheit oder
Unfall

SWICA-Partnerapotheke
oder
santé24

Weitere
Behandlung

Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.

Notfall

Notarzt oder
Spital

SWICA-Partnerapotheke
oder
santé24

Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend bei der SWICA-Partnerapotheke oder santé24 an.

Versicherte Leistungen

Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem FAVORIT MEDPHARM zurück.

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Sie erhalten die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).
Auslandsschutz
Bei einem Notfall erhalten Sie in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstatten wir maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages.
Transport und Rettung in der Schweiz
Für Transporte erhalten Sie 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstatten wir 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.
Arzneimittel
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Ambulante Behandlungen – Schulmedizin
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.
Ambulante Behandlungen – Komplementärmedizin
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.
Prävention (Medizinische Vorsorge)
Sie erhalten die Kosten für bestimmte vorsorgliche Untersuchungen und Massnahmen.
Hilfsmittel und Gegenstände
Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.
Schwangerschaft
Sie erhalten Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung.
Krankenpflege
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.
Badekuren
Sie erhalten 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Grundversicherung?
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Wie unterscheidet sich das Apothekenmodell von der Standard-Grundversicherung?
Mit dem Apothekenmodell erhalten Sie einen attraktiven Prämienrabatt und die gleichen Leistungen wie in der Grundversicherung STANDARD. Nur die Wahl der Anlaufstelle unterscheidet sich: Beim Apothekenmodell wenden Sie sich gesundheitlichen Fragen immer zuerst an eine SWICA-Partnerapotheke oder die telemedizinische Beratung von santé24 unter der Telefonnummer +41 44 404 86 86.
Werden Medikamentenbezüge in einer MEDPHARM-Apotheke von SWICA rückerstattet?
Bei einer Beratung in einer MEDPHARM-Apotheke ohne Rezept vom Arzt oder von der Ärztin, muss das Medikament selber bezahlt werden. Nimmt die Apothekerin oder der Apotheker anhand der NetCare-Algorithmen eine Beratung vor, kann via Telekonsultation mit Medgate ein Rezept verlangt werden. Entscheidet der Medgate-Arzt oder die Medgate-Ärztin über die Ausstellung eines Rezeptes aus der Spezialitätenliste (SL), wird dieses abzüglich Jahresfranchise und Selbstbehalt über die Grundversicherung abgerechnet.
Wie gehe ich bei Notfällen vor?
Bitte kontaktieren Sie nach Möglichkeit immer zuerst santé24 unter der Telefonnummer +41 44 404 86 86. Die Ärzte und das medizinische Fachpersonal von santé24 beraten Sie gerne rund um die Uhr. In einer Notfallsituation dürfen Sie direkt eine Notfallpraxis oder das Spital aufsuchen.
Was ist PROVITA?
PROVITA gehört seit 2013 zu SWICA. Je nach Modell kann dabei die Variante der Grundversicherung von SWICA oder PROVITA günstiger sein. Standardmässig bietet SWICA Ihnen immer die günstigste Variante im Prämienrechner an.
Wie und wann kann ich diese Krankenversicherung kündigen?
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Welche Franchisen gibt es?
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Details zur Jahresfranchise

Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter: 0844 80 81 82.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:

Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.

Franchise ändern

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Erhalte ich eine Prämienverbilligung?
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.