FAVORIT MEDPHARM
Mit dem Apothekenmodell FAVORIT MEDPHARM/MEDPHARM PROVITA wenden Sie sich bei gesundheitlichen Fragen an eine SWICA-Partnerapotheke oder rund um die Uhr an die telemedizinische Beratung von santé24.
- asche medizinische Erstabklärung ohne Voranmeldung bei SWICA-Partnerapotheke möglich
- Konnte das gesundheitliche Problem von der SWICA-Partnerapotheke oder santé24 nicht abschliessend geklärt werden, wenden Sie sich an einen Arzt aus den MEDPHARM-Verzeichnissen
- Sie profitieren von bis zu 23,5% Rabatt auf Ihre Prämie
So funktioniert FAVORIT MEDPHARM
Ob Therapiemassnahme, Überweisung an einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist verbindlich.
Krankheit oder
Unfall
SWICA-Partnerapotheke
oder
santé24
Weitere
Behandlung
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.
Notfall
Notarzt oder
Spital
SWICA-Partnerapotheke
oder
santé24
Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend bei der SWICA-Partnerapotheke oder santé24 an.
Versicherte Leistungen
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem FAVORIT MEDPHARM zurück.
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Häufig gestellte Fragen
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Details zur Jahresfranchise
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter: 0844 80 81 82.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Franchise ändern
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.