FAVORIT MEDICA

Bei der Grundversicherung FAVORIT MEDICA können Sie Ihren behandelnden Arzt oder ein Spital aus den umfangreichen MEDICA-Verzeichnissen frei wählen.

Prämienrechner
  • Umfangreiche Auswahl an Spitälern
  • Ihr behandelnder Arzt kann Sie an jeden Arzt aus den MEDICA-Verzeichnissen überweisen
  • Sie profitieren von bis zu 13% Rabatt auf Ihre Prämie

So funktioniert FAVORIT MEDICA

Mit dem Ärztelistenmodell FAVORIT MEDICA können Sie Ihren Arzt oder ein Spital jederzeit aus den umfangreichen MEDICA-Verzeichnissen frei wählen. Daneben steht Ihnen die telemedizinische Beratung santé24 unter der Telefonnummer +41 44 404 86 86 zur Verfügung.

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Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.

Notfall

Notarzt oder
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Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend bei Ihrem Arzt/Spital an.

Versicherte Leistungen

Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Versicherungsmodell FAVORIT MEDICA zurück.

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Sie erhalten die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).
Auslandsschutz
Bei einem Notfall erhalten Sie in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstatten wir maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages.
Transport und Rettung in der Schweiz
Für Transporte erhalten Sie 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstatten wir 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.
Arzneimittel
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 20% betragen.
Ambulante Behandlungen - Schulmedizin
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.
Ambulante Behandlungen - Komplementärmedizin
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.
Prävention (Medizinische Vorsorge)
Sie erhalten die Kosten für bestimmte vorsorgliche Untersuchungen und Massnahmen.
Hilfsmittel und Gegenstände
Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.
Schwangerschaft
Sie erhalten Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung.
Krankenpflege
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.
Badekuren
Sie erhalten 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Grundversicherung?
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Wie unterscheidet sich das Ärztelistenmodell von der Standard-Grundversicherung?
SMit dem Ärztelistenmodell erhalten Sie einen attraktiven Prämienrabatt und die gleichen Leistungen wie in der Grundversicherung STANDARD. Nur die Wahl der Anlaufstelle unterscheidet sich: Beim Ärztelistenmodell konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen immer zuerst einen Arzt aus den umfangreichen MEDICA-Verzeichnissen. Er bespricht mit Ihnen auch die allfälligen weiteren Behandlungsschritte.
Wohin kann ich mich ausserhalb der Praxisöffnungszeiten wenden?
Bei Bedarf stehen Ihnen die Ärzte und das medizinische Fachpersonal von santé24 unter der Telefonnummer +41 44 404 86 86 für Fragen gerne rund um die Uhr zur Verfügung.
Wer kann das Versicherungsmodell mit telefonischer Erstberatung abschliessen?
Alle Personen, die in der Schweiz leben (offizieller Wohnsitz).
Kann ich vom Traditionell-Modell zum Combi Care-Modell wechseln?
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Wie und wann kann ich diese Krankenversicherung kündigen?
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Visana eingetroffen sein.
Welche Franchisen gibt es?
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.

Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von bis 600 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.

Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.

Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:

Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Erhalte ich eine Prämienverbilligung?
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Wie gehe ich bei Notfällen vor?
In einer Notfallsituation dürfen Sie direkt eine Notfallpraxis oder das Spital aufsuchen. Ebenfalls beraten Sie die Ärzte und das medizinische Fachpersonal von santé24 gerne unter der Telefonnummer +41 44 404 86 86 rund um die Uhr.