FAVORIT MEDICA
Bei der Grundversicherung FAVORIT MEDICA können Sie Ihren behandelnden Arzt oder ein Spital aus den umfangreichen MEDICA-Verzeichnissen frei wählen.
- Umfangreiche Auswahl an Spitälern
- Ihr behandelnder Arzt kann Sie an jeden Arzt aus den MEDICA-Verzeichnissen überweisen
- Sie profitieren von bis zu 13% Rabatt auf Ihre Prämie
So funktioniert FAVORIT MEDICA
Mit dem Ärztelistenmodell FAVORIT MEDICA können Sie Ihren Arzt oder ein Spital jederzeit aus den umfangreichen MEDICA-Verzeichnissen frei wählen. Daneben steht Ihnen die telemedizinische Beratung santé24 unter der Telefonnummer +41 44 404 86 86 zur Verfügung.
Krankheit oder
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Behandlung
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an einen Notarzt oder ein Spital.
Notfall
Notarzt oder
Spital
Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend bei Ihrem Arzt/Spital an.
Versicherte Leistungen
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Versicherungsmodell FAVORIT MEDICA zurück.
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Häufig gestellte Fragen
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von bis 600 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Abweichende Regelung für Grenzgänger
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.