COMPLETA TOP

Mit der Zusatzversicherung COMPLETA TOP schliessen Sie die Lücken der obligatorischen Grundversicherung. Ob Komplementärmedizin, Kontaktlinsen oder Repatriierungskosten – Sie sind finanziell umfassend abgesichert.

Prämienrechner
  • Bis CHF 80.– pro Stunde für Therapiemethoden der Komplementärmedizin
  • Haushaltshilfe 50% bis CHF 30.– pro Tag, maximal 60 Tage pro Jahr
  • Übernahme von nicht durch die Grundversicherung vergüteten Medikamenten (innerhalb der Indikation), inkl. homöopathischer, phytotherapeutischer und anthroposophischer Präparate mit ärztlicher Verordnung

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die Swica dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung COMPLETA TOP zurück:

Komplementärmedizin
Bis CHF 80.–/Std., bei SWICA-anerkannten Ärzten und Therapeuten.
Brillen und Kontaktlinsen
90% der Optikerrechnung, bis CHF 200.– pro 3 Jahre, nicht kumulierbar mit Leistungen aus der Grund­versicherung.
Zahnfehlstellungskorrekturen
50% bis CHF 10'000.– pro Jahr gemäss UVG-Tarif bis zum 25. Altersjahr.
Haushaltshilfe
50% bis CHF 30.–/Tag, max. 60 Tage pro Jahr.
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen
Zusätzlich Schweiz: Notfall- und Verlegungstransporte 90% bis CHF 20'000.– pro Jahr, zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung;
Such- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– pro Jahr.
Ausland: Such- und Bergungsaktionen und Notfalltransporte bis CHF 50'000.– pro Jahr.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
90% bis CHF 200.– pro Jahr, gemäss separater Liste.
Auslandsbehandlung
Volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Notfällen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate,
Repatriierungen
Volle Deckung.
Badekuren
Zusätzlich CHF 30.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr.
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene
50% bis CHF 100.– pro Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Wozu brauche ich eine ambulante Zusatzversicherung?
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzen Du deine Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.
Wer kann COMPLETA TOP abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn Du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid der SWICA verfügst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der SWICA eingetroffen sein.