COMPLETA TOP
Mit der Zusatzversicherung COMPLETA TOP schliessen Sie die Lücken der obligatorischen Grundversicherung. Ob Komplementärmedizin, Kontaktlinsen oder Repatriierungskosten – Sie sind finanziell umfassend abgesichert.
- Bis CHF 80.– pro Stunde für Therapiemethoden der Komplementärmedizin
- Haushaltshilfe 50% bis CHF 30.– pro Tag, maximal 60 Tage pro Jahr
- Übernahme von nicht durch die Grundversicherung vergüteten Medikamenten (innerhalb der Indikation), inkl. homöopathischer, phytotherapeutischer und anthroposophischer Präparate mit ärztlicher Verordnung
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Swica dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung COMPLETA TOP zurück:
Such- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– pro Jahr.
Ausland: Such- und Bergungsaktionen und Notfalltransporte bis CHF 50'000.– pro Jahr.
Downloads
Häufig gestellte Fragen
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der SWICA eingetroffen sein.