HOSPITAL ECO
deine günstige Spitalzusatzversicherung mit freier Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Aufenthalt im Mehrbettzimmer (allgemeine Abteilung) inkl. Zusatzleistungen wie Beiträge an Kuren oder Haushaltshilfen.
- Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer)
- Kinderhütedienst während Ihres Spitalaufenthalts
- Kostenbeiträge für Bade- und Erholungskuren
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO zurück:
Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhältst 100% der Kosten in der allgemeinen Abteilung inkl. freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.
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Spitalaufenthalte im Ausland
Du erhälst bis max. 500 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr für Spitalaufenthalte im Ausland.
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Bade- und Erholungskuren
Du erhälst 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren in der Schweiz.
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Haushaltshilfe
Du erhälst 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für eine Haushaltshilfe.
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Nanny Service (Kinderhütedienst)
Du erhälst max. 30 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn du stationär hospitalisiert werden musst.
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KidsCare (Kinderbetreuung)
Bei einem Unfall oder einer Erkrankung deines Kindes erhälst du max. 30 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr.
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Akut- und Übergangspflege
Du erhälst bis 90 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.
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Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich eine Zahnversicherung?
Die Grundversicherung zahlt grundsätzlich nur bei unfallbedingten Zahnschäden – und auch nur dann, wenn keine andere Versicherung (etwa die Unfallversicherung des Arbeitgebers) dafür aufkommt. Praktisch alle anderen zahnärztlichen Behandlungen müssen Sie selber zahlen. Der Besuch beim Zahnarzt kann in der Schweiz allerdings schnell sehr teuer werden.
Kann ich mich auch im Ausland behandeln lassen?
DENTAplus gilt weltweit. Daher können Sie zahnmedizinische Behandlungen auch in einer Zahnarztpraxis im Ausland durchführen lassen. Vorausgesetzt, der ausländische Zahnarzt verfügt über eine gleichwertige Ausbildung wie Zahnärzte in der Schweiz. Sie erhalten dafür die tatsächlichen Kosten bis zum Betrag, den Sie für die gleiche Behandlung in der Schweiz erhalten hätten.
Muss ich für den Abschluss von DENTAplus eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen?
Grundsätzlich verlangen wir bei allen Zusatzversicherungen eine Gesundheitsdeklaration. Bei Kindern bis 3 Jahren verzichten wir jedoch darauf. Auch bei der Variante Light machen wir eine Ausnahme. Diese können Sie ohne Gesundheitsprüfung oder Zahnarztattest abschliessen.
Wer kann diese Versicherung abschliessen?
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie leben in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Sie sind bei Versicherungsbeginn jünger als 65 Jahre.
Sie erhalten einen positiven Aufnahmebescheid von uns. Zur Risikobeurteilung benötigen wir Ihre vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration. Für die Variante Light und bei Kindern bis 3 Jahren verzichten wir jedoch auf eine Gesundheitsprüfung.
Sie leben in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Sie sind bei Versicherungsbeginn jünger als 65 Jahre.
Sie erhalten einen positiven Aufnahmebescheid von uns. Zur Risikobeurteilung benötigen wir Ihre vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration. Für die Variante Light und bei Kindern bis 3 Jahren verzichten wir jedoch auf eine Gesundheitsprüfung.
Wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Für diese Versicherung gilt eine generelle Karenzfrist von sechs Monaten. Sie können also frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Versicherung Leistungen beziehen. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
Für diese Versicherung gilt eine generelle Karenzfrist von sechs Monaten. Sie können also frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Versicherung Leistungen beziehen. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
Wie kann ich Prämien sparen?
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewähren wir 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen. Ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.