HOSPITAL ECO

deine günstige Spitalzusatzversicherung mit freier Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Aufenthalt im Mehrbettzimmer (allgemeine Abteilung) inkl. Zusatzleistungen wie Beiträge an Kuren oder Haushaltshilfen.

Prämienrechner
  • Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer)
  • Kinderhütedienst während Ihres Spitalaufenthalts
  • Kostenbeiträge für Bade- und Erholungskuren

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO zurück:

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhältst 100% der Kosten in der allgemeinen Abteilung inkl. freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.
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Spitalaufenthalte im Ausland
Du erhälst bis max. 500 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr für Spitalaufenthalte im Ausland.
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Bade- und Erholungskuren
Du erhälst 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren in der Schweiz.
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Haushaltshilfe
Du erhälst 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für eine Haushaltshilfe.
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Nanny Service (Kinderhütedienst)
Du erhälst max. 30 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn du stationär hospitalisiert werden musst.
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KidsCare (Kinderbetreuung)
Bei einem Unfall oder einer Erkrankung deines Kindes erhälst du max. 30 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr.
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Akut- und Übergangspflege
Du erhälst bis 90 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.
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Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Zahnversicherung?
Die Grundversicherung zahlt grundsätzlich nur bei unfallbedingten Zahnschäden – und auch nur dann, wenn keine andere Versicherung (etwa die Unfallversicherung des Arbeitgebers) dafür aufkommt. Praktisch alle anderen zahnärztlichen Behandlungen müssen Sie selber zahlen. Der Besuch beim Zahnarzt kann in der Schweiz allerdings schnell sehr teuer werden.
Kann ich mich auch im Ausland behandeln lassen?
DENTAplus gilt weltweit. Daher können Sie zahnmedizinische Behandlungen auch in einer Zahnarztpraxis im Ausland durchführen lassen. Vorausgesetzt, der ausländische Zahnarzt verfügt über eine gleichwertige Ausbildung wie Zahnärzte in der Schweiz. Sie erhalten dafür die tatsächlichen Kosten bis zum Betrag, den Sie für die gleiche Behandlung in der Schweiz erhalten hätten.
Muss ich für den Abschluss von DENTAplus eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen?
Grundsätzlich verlangen wir bei allen Zusatzversicherungen eine Gesundheitsdeklaration. Bei Kindern bis 3 Jahren verzichten wir jedoch darauf. Auch bei der Variante Light machen wir eine Ausnahme. Diese können Sie ohne Gesundheitsprüfung oder Zahnarztattest abschliessen.
Wer kann diese Versicherung abschliessen?
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie leben in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Sie sind bei Versicherungsbeginn jünger als 65 Jahre.
Sie erhalten einen positiven Aufnahmebescheid von uns. Zur Risikobeurteilung benötigen wir Ihre vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration. Für die Variante Light und bei Kindern bis 3 Jahren verzichten wir jedoch auf eine Gesundheitsprüfung.
Wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Für diese Versicherung gilt eine generelle Karenzfrist von sechs Monaten. Sie können also frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Versicherung Leistungen beziehen. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
Wie kann ich Prämien sparen?
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewähren wir 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen. Ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.

Zahnärztliche Behandlungen

Deckung mit HOSPITAL ECO

Spitalaufenthalt

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO übernimmt die gesamten Kosten* für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

*Abzüglich Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag und Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung

Spitalwahl

Sie geniessen freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Bitte beachten Sie: Gewisse Einrichtungen verfügen über keine anerkannte allgemeine Abteilung. Hier können Kosten anfallen, die Sie selber tragen müssen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Ihnen stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Ihrem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchten Sie sich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in Ihrem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt wird, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in Ihrem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlen Sie die Mehrkosten selbst. 

Liste der Spitäler ohne volle Kostendeckung (PDF, 40.13 KB) Liste der Helsana-KVG-Vertragsspitäler (PDF, 25.98 KB) Spitaleintrittsbroschüre (PDF, 2.13 MB)

Spitalaufenthalte im Ausland

Deckung mit HOSPITAL ECO

Auslandsbehandlung gezielt und ungeplant (stationär)

Für gezielte stationäre oder ungeplante stationäre Auslandsbehandlungen erhalten Sie bis max. 500 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr. Damit können Sie bei ungeplanten Auslandsbehandlungen die Kosten bezahlen, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Lassen Sie sich gezielt im Ausland behandeln, können Sie mit dem finanziellen Zuschuss die Behandlungskosten ausgleichen, jedoch müssen Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Innerhalb der EU/EFTA werden die Kosten für ungeplante Auslandsbehandlungen nach dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.

Für gezielte Auslandsbehandlungen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten.

Gesuch um Kostenübernahme eines gezielten Spitalaufenthalts im Ausland (PDF, 37.73 KB)

Bade- und Erholungskuren

Deckung mit HOSPITAL ECO

Badekuren

Sie erhalten 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch anerkannt.
  • Die Badekur wird Ihnen von einem Arzt für mind. 14 Tage verordnet.
  • Die Badekur wird in einem vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Heilbad durchgeführt.
    Unser Kundendienst gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Heilbäder von uns anerkannt sind.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie erhalten 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.

Erholungskur

Sie erhalten 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Erholungskur wird Ihnen von einem Arzt verordnet und ist medizinisch notwendig.
  • Die Erholungskur wird in einem von uns anerkannten Kurhaus durchgeführt. Unser Kundendienst gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Kurhäuser von uns anerkannt sind.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren. 

Kuraufenthalt in Bad Zurzach

Sollten Sie Ihren Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitiert Ihre Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.

Gratis-Übernachtung für Ihre Begleitung in Bad Zurzach (PDF, 237.54 KB)

Haushaltshilfe

Deckung mit HOSPITAL ECO

Kann ein akuter stationärer Spitalaufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr. 

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Nanny Service (Kinderhütedienst)

Deckung mit HOSPITAL ECO

Der Kinderhütedienst muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange Sie im Spital sind, kümmert sich von Montag bis Freitag eine erfahrene Betreuungsperson um Ihre gesunden Kinder bis 15 Jahre. So können Sie sich in Ruhe im Spital erholen und Ihre Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.

Voraussetzungen

  • Sie als Elternteil benötigen einen stationären Spitalaufenthalt.
  • Sie als hospitalisiertes Elternteil haben die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO abgeschlossen.
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.

KidsCare (Kinderbetreuung)

Deckung mit HOSPITAL ECO

Die Kinderbetreuung muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Eine professionell ausgebildete Pflegeperson betreut und pflegt Ihr krankes oder verunfalltes Kind bis 15 Jahre zu Hause in seiner gewohnten Umgebung. So können Sie unbesorgt Ihre beruflichen Verpflichtungen wahrnehmen. Die Kinderbetreuung ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine KidsCare-Einsätze im Ausland durchgeführt.

Voraussetzungen

  • Beide Elternteile sind berufstätig oder Sie sind alleinerziehend und berufstätig.
  • Sie haben für Ihr Kind die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO abgeschlossen.
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Kinderbetreuung muss selber finanziert werden.

Akut- und Übergangspflege

Deckung mit HOSPITAL ECO

Voraussetzungen

  • Die Akutpflege oder Übergangspflege wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege findet direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt statt.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.