DENTAplus
DENTAplus schützt dich vor hohen Zahnarztkosten. Du erhälst Beiträge für Zahnkontrollen, Wurzelbehandlungen, Zahnfüllungen bei Karies, Dentalhygiene und für das Ziehen von Weisheitszähnen.
- Kostenbeiträge für zahnärztliche Behandlungen
- Kostenbeiträge für Kieferorthopädie und Kieferchirurgie
- Kostenbeiträge für Dentalhygiene
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana Versicherungen AG dir aus der Zahnversicherung DENTAplus zurück:
Zahnärztliche Behandlungen
Du erhälst die Kosten für Zahnbehandlungen, Dentalhygiene, Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt, Kieferorthopädie (z.B. Zahnspange) und Kieferchirurgie gemäss gewählter Variante erstattet.
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Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich eine Zahnversicherung?
Die Grundversicherung zahlt grundsätzlich nur bei unfallbedingten Zahnschäden – und auch nur dann, wenn keine andere Versicherung (etwa die Unfallversicherung des Arbeitgebers) dafür aufkommt. Praktisch alle anderen zahnärztlichen Behandlungen müssen Sie selber zahlen. Der Besuch beim Zahnarzt kann in der Schweiz allerdings schnell sehr teuer werden.
Kann ich mich auch im Ausland behandeln lassen?
DENTAplus gilt weltweit. Daher können Sie zahnmedizinische Behandlungen auch in einer Zahnarztpraxis im Ausland durchführen lassen. Vorausgesetzt, der ausländische Zahnarzt verfügt über eine gleichwertige Ausbildung wie Zahnärzte in der Schweiz. Du erhälst dafür die tatsächlichen Kosten bis zum Betrag, den du für die gleiche Behandlung in der Schweiz erhalten hätten.
Muss ich für den Abschluss von DENTAplus eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen?
Grundsätzlich verlangt die Helsana Versicherungen AG bei allen Zusatzversicherungen eine Gesundheitsdeklaration. Bei Kindern bis 3 Jahren verzichten Sie jedoch darauf. Auch bei der Variante Light machen Sie eine Ausnahme. Diese kannst du ohne Gesundheitsprüfung oder Zahnarztattest abschliessen.
Wer kann diese Versicherung abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Du bist bei Versicherungsbeginn jünger als 65 Jahre.
Du erhälst einen positiven Aufnahmebescheid von der Helsana Versicherungen AG. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration. Für die Variante Light und bei Kindern bis 3 Jahren verzichten Sie jedoch auf eine Gesundheitsprüfung.
Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Du bist bei Versicherungsbeginn jünger als 65 Jahre.
Du erhälst einen positiven Aufnahmebescheid von der Helsana Versicherungen AG. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration. Für die Variante Light und bei Kindern bis 3 Jahren verzichten Sie jedoch auf eine Gesundheitsprüfung.
Wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der du noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Für diese Versicherung gilt eine generelle Karenzfrist von sechs Monaten. Du kannst also frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Versicherung Leistungen beziehen. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
Für diese Versicherung gilt eine generelle Karenzfrist von sechs Monaten. Du kannst also frühestens ein halbes Jahr nach Abschluss der Versicherung Leistungen beziehen. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
Wie kann ich Prämien sparen?
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewährt dir die Helsana Versicherungen AG 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen. Ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.