COMPLETA

Schliesse wichtige Deckungslücken der Grundversicherung: Komplementärmedizin, Fitnessabo, Brillengläser, Kontaktlinsen, Behandlungen im Ausland und vieles mehr.

Prämienrechner
  • 300 Franken pro Jahr an Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Kostenbeiträge für Präventionsmassnahmen
  • Kostenbeiträge für Komplementärmedizin

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet Helsana Versicherungen AG dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung COMPLETA zurück:

Komplementärmedizin
Du erhälst 75% der Kosten für ambulante Behandlungen. Für stationäre Behandlungen erhaltest du 100% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

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Brillen und Kontaktlinsen
Du erhälst 90% der Kosten bis max. 300 Franken pro Kalenderjahr für deine Brillengläser und Kontaktlinsen.
Was bezahlt deine Grundversicherung?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Zahnfehlstellungskorrekturen / Weisheitszähne
Bis zum 20. Lebensjahr erhältst du 75% der Kosten bis max. 10'000 Franken pro Kalenderjahr für Zahn- oder Kieferfehlstellungskorrekturen (z.B. Zahnspange) und Entfernung der Weisheitszähne.
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Spezielle Behandlungsformen
Du erhälst 75% Ihrer Kosten bis max. 4500 Franken pro Kalenderjahr für spezielle Behandlungsformen wie zum Beispiel nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation, Vasektomie und vieles mehr.
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Nichtvertragsärzte
Du erhälst 90% Ihrer Kosten für ambulante Behandlungen, die von einem Nichtvertragsarzt durchgeführt werden (exklusive Psychotherapien).
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Transport und Rettung in der Schweiz
Ergänzend zu den Transportleistungen der Grundversicherung erhältst du 100'000 Franken pro Kalenderjahr für die Rettung-, Bergungs- oder Nottransport in der Schweiz.
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Gesundheitsförderung
Du erhälst 75% der Kosten bis max. 200 Franken pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Bewegungsangebote wie Kraft- und Ausdauertraining im Fitnesscenter (Fitnessabo) sowie viele weitere Kurse (Aquafit, Gymnastik, Erste Hilfe usw.).
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Prävention (Medizinische Vorsorge)
Du erhälst 90% der Kosten bis max. 750 Franken pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen wie Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups, Ultraschalluntersuchungen, Raucherentwöhnung oder Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden.
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Hilfsmittel und Gegenstände
Du erhälst 90% der Kosten bis max. 1500 Franken pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände (z.B. Blutdruckmessgeräte, Schuheinlagen etc.).
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Auslandsschutz
Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU- und EFTA-Ländern sowie Grossbritannien erhältst du 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhältst du 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei du die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen musst.
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Transport und Rettung im Ausland
Du erhälst die gesamten Kosten für den Transport ins nächste geeignete Spital.
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Gesundheits- und Auslandrechtschutz
Du erhälst juristische Beratung und Vertretung sowie eine Rückerstattung pro Rechtsfall bis max. 250'000 Franken in Europa und 50'000 Franken ausserhalb Europas.
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Telefonische Reiseberatung
Du profitierst von einer kostenlosen telefonischen Reiseberatung von Travelcheck.

Häufig gestellte Fragen

Wozu brauche ich eine ambulante Zusatzversicherung?
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzen Du deine Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.
Lohnt sich ein Upgrade zu COMPLETA, wenn ich bereits TOP oder SANA habe?
Wenn du gerne möglichst breit abgesichert bist, dann lohnt sich COMPLETA für dich. Damit schliessen Du die meisten Deckungslücken der Grundversicherung. COMPLETA vereint die Vorteile von TOP und SANA. Besser noch: Viele Vergütungen sind noch grosszügiger, beispielsweise für medizinische Hilfsmittel oder Präventionsmassnahmen wie Check-ups. Und für Brillen und Kontaktlinsen erhalten Sie gar doppelt so viel Geld erstattet wie mit TOP. Zudem werden Behandlungen im Ausland sowie durch Nichtvertragsärzte unterstützt.
Wann lohnt sich ein Upgrade zu COMPLETA EXTRA?
COMPLETA EXTRA erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn dir Leistungen rund um Gesundheitsförderung wichtig sind. Du erhälst unter anderem zusätzliche Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserkorrekturen.
Wer kann COMPLETA abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn Du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid der Helsana Versicherungen AG verfügst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Wie kann ich Prämien sparen?
Lassen Sie Ihre Familienmitglieder im selben Vertrag mitversichern, gewährt dir die Helsana Versicherungen AG einen Familienrabatt. Ab zwei Mitgliedern profitieren Sie von einem Rabatt von 5% auf diese und weitere Zusatzversicherungen, ab drei Personen von 10%.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der du noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit kannst du in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.

Komplementärmedizin

Deckung mit COMPLETA

Voraussetzungen 

  • Dein Arzt oder Therapeut und die Therapiemethode sind von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.
  • Alle bezogenen Heilmittel sind vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anerkannt. Ausgeschlossen sind Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind.
  • Stationäre Behandlungen werden ärztlich verordnet und in einer von der Helsana Versicherungen AG anerkannten Heil-oder Kuranstalt durchgeführt.

Komplementärtherapeuten-Suche

Über diese Suchfunktion finden Sie alle anerkannten Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten.

Zur Komplementärtherapeuten-Suche Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin (PDF, 91.91 KB) Anerkannte Heilmittel der Komplementärmedizin (PDF, 95.04 KB)

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Sie deckt nur fünf alternative Behandlungsmethoden.

Voraussetzung

Dein Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.

Zahnfehlstellungskorrekturen / Weisheitszähne

Deckung mit COMPLETA

Was musst du beachten?

  • Erhälst du Kostenbeiträge von der Schul- oder Jugendzahnpflege, verringert sich der Beitrag entsprechend.
  • Für Verbrauchsmaterialien wie Zahnbürsten, Zahnpasta oder Zahnseide erhalten Sie keinen Beitrag.

Wie werden die Kosten verrechnet?

Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen und Weisheitszahnentfernungen werden nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärztegemeinschaft (SSO) verrechnet.

Beabsichtigst du eine Behandlung im Ausland?

Bei Behandlungen für eine Zahnfehlstellungskorrektur oder eine Weisheitszahnentfernung im Ausland profitierst du von derselben Kostenbeteiligung wie in der Schweiz. Du erhälst jedoch maximal die tatsächlichen Kosten bis zum Preis, den die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.

 Voraussetzungen

  • Die behandelnde Person verfügt über eine gleichwertige zahnärztliche Ausbildung wie in der Schweiz.
  • Die Kosten dürfen diejenigen in der Schweiz nicht übersteigen.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Spezielle Behandlungsformen

Deckung mit COMPLETA

Voraussetzungen

  • Die Behandlung wird dir von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet.
  • Je nach Behandlung ist ein vorgängiges Gesuch um Kostengutsprache nötig.
  • Der behandelnde Arzt oder Therapeut, die behandelnde Ärztin oder Therapeutin ist von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.
  • Die spezielle Behandlungsform ist von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.
Anerkannte spezielle Behandlungsformen (PDF, 117.46 KB)

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für diese speziellen Behandlungsformen.

Ausnahme: Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung.

Nichtvertragsärzte

Deckung mit COMPLETA

Was ist ein Nichtvertragsarzt?

Nichtvertragsärzte – auch Ärzte im Ausstand genannt – sind Ärzte, die es ablehnen, ihre Leistungen tarifkonform abzurechnen. Nichtvertragsärzte sind somit nicht an Tarife der Grundversicherung gebunden und können ihr Honorar selbst festlegen. Ihre Rechnungen senden sie direkt an die Patienten.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Transport und Rettung in der Schweiz

Deckung mit COMPLETA

Was muss ich beachten?

Die Deckung gilt gesamthaft für inländische Rettungs-, Bergungs-, Verlegungs- und Nottransporte pro Kalenderjahr.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Sie deckt lediglich 50% deiner Kosten pro Jahr (maximal 500 Franken für Transporte und maximal 5000 Franken für Rettungsaktionen).

Gesundheitsförderung

Deckung mit COMPLETA

Der Anspruch pro Bereich und Kalenderjahr beträgt für:

  • Fitness 75% maximal 200 Franken 
  • Rücken/ Körperschule 75% maximal 200 Franken 
  • Kurse für Ernährung, Entspannung, Bewegung und Angebot von Helsana-Kooperationspartner 75% maximal 200 Franken
  • Schwangerschaft 75% maximal 500 Franken

Voraussetzung

Dein Fitnesscenter, Kurs und/oder Kursleiter ist von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.

Hinweis: Sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen sind von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.

Wichtig für die Rückerstattung: Helsana Versicherungen AG vergüten keine Leistungen an Abonnemente, die vor Versicherungsbeginn gekauft wurden. Der Maximalbetrag gilt pro Kalenderjahr, auch wenn das eingereichte Abonnement im Folgejahr gültig ist. Im Folgejahr besteht erst wieder Anspruch auf den Maximalbetrag, wenn ein neues Abonnement eingereicht wird.

Finde alle von der Helsana Versicherungen AG anerkannten Fitnesscenter und Kursleiter:

Zur Kursleiter-Suche Zur Fitnesscenter-Suche Anerkannte Kurse zur Gesundheitsförderung (PDF, 150.38 KB)

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Prävention (Medizinische Vorsorge)

Deckung mit COMPLETA

Voraussetzungen

Deine gewünschte Massnahme ist von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.

Anerkannte Massnahmen zur Prävention (PDF, 134.22 KB)

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Sie deckt nur wenige Präventionsmassnahmen. 

Details zur Grundversicherung

Hilfsmittel und Gegenstände

Deckung mit COMPLETA

Voraussetzungen

  • Die Hilfsmittel und Gegenstände, die du beziehst, sind von der Helsana Versicherungen AG anerkannt.
  • Für wiederverwendbare Hilfsmittel übernimmt die Helsana Versicherungen AG deine Kosten bis zum festgelegten Betrag. 

Was ist anerkannt?

Alle anerkannten Mittel und Gegenstände finden Sie auf den folgenden Listen:

Mittel und Gegenstände (PDF, 259.76 KB) Mittel und Gegenstände (PDF, 259.76 KB)

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Es werden lediglich die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände erstattet, die auf der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufgeführt sind.

Auslandsschutz

Deckung mit COMPLETA

Notfallbehandlungen im Ausland (ambulant und stationär)

Voraussetzungen für eine stationäre Behandlung

  • Du befindest dich vorübergehend im Ausland.
  • Deine Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar.
  • Du lässt alle Schritte über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG organisieren.

Voraussetzungen für eine ambulante Behandlung

  • Du befindest dich temporär (bis 12 Monate) im Ausland.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

In EU-/EFTA-Staaten übernimmt sie die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslands. Im übrigen Ausland werden höchstens die doppelten Kosten erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons).

Gezielte Behandlungen im Ausland (ambulant)

Für gezielte ambulante Behandlungen im Ausland erhälst du 90% der Kosten bis 1000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen.

Nimm deine Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf dir. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird von allen EU- und EFTA-Staaten anerkannt.

Transport und Rettung im Ausland

Deckung mit COMPLETA

Wird eine Personensuche veranlasst?

Die Helsana Versicherungen AG übernehmen bis 20'000 Franken pro Kalenderjahr für Suchaktionen, die für Ihre Rettung oder Bergung unternommen wurden.

Wird eine Heimschaffung veranlasst?

Die Helsana Versicherungen AG übernehmen die gesamten Kosten für Ihre Heimschaffung (Repatriierung) an den Wohnort oder in ein Spital in der Schweiz.

Soll Sie eine dir nahestehende Person besuchen?

Wenn du mehr als 7 Tage im Ausland hospitalisiert wirst, organisiert die Helsana Versicherungen AG den Besuch einer Person deiner Wahl. Dabei übernehmen die Helsana Versicherungen AG die Kosten für die Hin- und Rückreise sowie Kosten bis 200 Franken pro Tag und 1000 Franken pro Ereignis für Unterkunft und Verpflegung deiner Besuchsperson.

Hinweis: Bei Flügen übernimmt die Helsana Versicherungen AG nur die Preise von Tickets aus der Economy-Klasse.

Kannst du die geplante Rückreise wegen eines Spitalaufenthalts nicht antreten?

Die Helsana Versicherungen AG übernehmen die Umbuchungsgebühren für Ihren Rückflug. Falls keine Umbuchung möglich ist, übernehmen Sie die Kosten für deinen Rückflug in der Economy-Klasse. In diesem Fall benötigen Sie dein abgelaufenes Rückflugticket.

Voraussetzungen

  • Du lässt alle Schritte über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG organisieren.
  • Der von der Helsana Versicherungen AG beauftragte Arzt bestätigt die Notwendigkeit deiner Heimschaffung.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Gesundheits- und Auslandrechtschutz

Deckung mit COMPLETA

Du erhälst Kosten für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Gerichtskosten und Parteientschädigung.

Gesundheitsrechtsschutz

Versichert sind Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern, Sozial- und Privatversicherungen.

Auslandrechtschutz

Versichert sind Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Nutzer von Transportmitteln sowie als Fussgänger während Ferien und Schulaufenthalten im Ausland (inkl. Hin- und Rückreise).

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.