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Reicht Ihnen die Grundversicherung nicht aus? Ergänzen Sie Ihren ambulanten Versicherungsschutz um weitere wichtige Leistungen.
- 150 Franken pro Jahr an Brillengläser und Kontaktlinsen
- Kostenbeiträge für Notfallbehandlungen im Ausland
- Kostenbeiträge für Ambulanzkosten im In- und Ausland
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung TOP zurück:
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Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.
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Häufig gestellte Fragen
Im übrigen Ausland übernimmt die Grundversicherung die Kosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Falls die ausländischen Behandlungskosten teurer sind - häufig in medizinischen Hochpreisländern wie den USA, Japan, Kanada oder Australien - übernimmt TOP die übersteigenden Kosten.
Bitte wenden Sie sich bei einem Notfall im Ausland stets an unsere Notrufzentrale unter der Telefonnummer
058 340 16 11.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.