HOSPITAL Halbprivat

Deine Spitalzusatzversicherung mit voller Kostenübernahme in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer) inkl. freier Arzt- und Spitalwahl bei den von Helsana Versicherungen AG anerkannten Spitälern und Ärzten.

Prämienrechner
  • Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer)
  • Freie Arztwahl schweizweit
  • Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana Versicherungen AG dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat zurück:

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhälst 100% der Kosten in der halbprivaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz.
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Spitalaufenthalte im Ausland
Du erhälst bis max. 1500 Franken pro Tag für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.
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Experten-Zweitmeinung
Du hast Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.
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Fast Track
du bekommst schnellere Termine bei Spezialisten und Fachärzten.
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Nanny Service (Kinderhütedienst)
Du erhälst max. 60 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn du stationär hospitalisiert werden musst.
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KidsCare (Kinderbetreuung)
Bei einem Unfall oder einer Erkrankung deines Kindes erhälst du max. 60 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr.
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Geburtspauschale
Du erhälst bis 90 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.
Bade- und Erholungskuren
Du erhälst bis max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.
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Haushaltshilfe
Du erhälst bis max. 100 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für eine Haushaltshilfe.
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Akut- und Übergangspflege
Du erhälst bis max. 120 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.
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Fahrtkosten
Bei stationären Eingriffen erhälst du max. 250 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).
Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.
Rückerstattung bei Aufenthalt in allgemeiner Abteilung
Entscheidest du dich vor Spitaleintritt für eine Behandlung in der allgemeinen statt in der halbprivaten Abteilung, erhälst du eine Rückerstattung von 1000 Franken. Ist noch ein Restbetrag aus deiner Franchise offen, wird dieser abgezogen.
Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen

Hinweis

Folgende Spitalzusatzversicherungen bietet die Helsana Versicherungen AG nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Spitalzusatzversicherung?
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach deinen Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Was genau bedeutet freie Arztwahl?
Freie Arztwahl im Spital bedeutet, dass du den behandelnden Arzt in einem von Helsana anerkannten Spital selber wählen darfst. Du kannst dich beispielsweise vom Oberarzt persönlich operieren lassen.
Bitte beachte: Bei den von Helsana Versicherungen AG nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Darf ich in jedes Spital der Schweiz gehen?
Grundsätzlich geniesst du die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von Helsana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.

Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Helsana Versicherungen AG, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Was ist Fast Track?
Wer einen Augenarzt, Orthopäden oder anderen Facharzt aufsuchen will, wartet oft monatelang auf einen Termin. Mit Fast Track erhälst du innerhalb von nur fünf Arbeitstagen einen Termin bei Spezialisten und Fachärzten in einer Partnerkliniken der Helsana Versicherungen AG.
Was bringt mir eine Experten-Zweitmeinung?
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung wie zum Beispiel
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch einen führenden Spezialisten prüfen lassen. Dieser Experte ist ein in der Schweiz führender Spezialist auf seinem Gebiet. Er beurteilt, ob die Therapie dem neuesten Stand der Medizin und deinen Bedürfnissen entspricht. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheiden überlegter.
Wer kann die Versicherung HOSPITAL Halbprivat abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid der Helsana Versicherungen AG verfügst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der du noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Du kannst also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind deine Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif deines Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Wie kann ich Prämien sparen?
Du kannst diese Spitalzusatzversicherung freiwillig mit einer wählbaren Jahresfranchise (jährlicher Eigenanteil an den entstandenen Kosten) abschliessen. Damit übernimmst du mehr Verantwortung und kannst so bis max. 35% Prämien sparen.
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewährt dir die Helsana Versicherungen AG 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen, ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.

Spitalaufenthalte in der Schweiz

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Spitalaufenthalt

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat übernimmt die gesamten Kosten für deinen Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer).

«Rooming-in»: Für die Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) einer deiner nahestehenden Begleitperson im Spital (zum Beispiel Partner, Eltern, Verwandte) erhaltet die Helsana Versicherungen AG bis max. 100 Franken pro Tag während 15 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Es werden lediglich die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) erstattet. Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für «Rooming-in».

Spitalwahl

Du geniesst freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Bitte beachte: Bei den wenigen nicht anerkannten Spitälern können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Dir stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in deinem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchtest du dich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in deinem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt wird, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in deinem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlst du die Mehrkosten selbst.

Arztwahl

Du hast schweizweit freie Arztwahl im von Helsana anerkannten Spital. So kannst du dich beispielsweise vom Oberarzt operieren lassen.

Bitte beachte: Bei den von Helsana nicht anerkannten Ärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung (PDF, 20.77 KB) Liste der Helsana-KVG-Vertragsspitäler (PDF, 25.98 KB) Spitaleintrittsbroschüre (PDF, 2.13 MB)

Spitalaufenthalte im Ausland

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Auslandbehandlung notfallmässig (stationär)

Für notfallmässige stationäre Auslandbehandlungen erhälst du bis max. 1500 Franken pro Tag erstattet, bis ein Rücktransport in die Schweiz zumutbar ist.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Innerhalb der EU/EFTA werden die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.

Auslandbehandlung gezielt (stationär)

Für geplante im Ausland durchgeführte stationäre Behandlungen erhälst du bis max. 1500 Franken pro Tag, wenn du vorher eine Kostengutsprache bei der Helsana Versicherungen AG einholst. Als Grundlage für eine Kostengutsprache gilt das Krankenversicherungsgesetz.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Du trägst die Kosten für eine gezielte Auslandbehandlung selber.

Gesuch um Kostenübernahme eines gezielten Spitalaufenthalts im Ausland (PDF, 37.73 KB)

Experten-Zweitmeinung

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Die Experten-Zweitmeinung funktioniert nach dem Prinzip «Vier Augen sehen mehr als zwei»: Führende Schweizer Spezialisten überprüfen eine bereits gestellte Diagnose oder verordnete Therapie. Eine Meinung, die dir bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder Verletzung die Entscheidung für die bestmögliche Behandlung erleichtern kann.

Experten-Zweitmeinung bei Krankheit

Du hast Anrecht auf eine ärztliche Zweitmeinung durch renommierte Professoren und Spezialärzte in den Partnerkliniken der Helsana Versicherungen AG.

Experten-Zweitmeinung nach Unfall

Wenn du die Unfalldeckung in deiner Versicherung mit einschliesst, kannst du dich nach einem Unfall von den führenden Unfallchirurgen des Universitätsspitals Zürich beraten und bei Bedarf behandeln lassen.

Liste der Experten bei Krankheit (PDF, 79.92 KB)

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Du hast in der Grundversicherung kein Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.

Fast Track

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Oft dauert es lange, um einen Termin bei einem Spezialisten zu bekommen. Dank Fast Track erhälst du Termine bei Spezialisten, Fachärzten und für Spezialsprechstunden innerhalb von nur fünf Arbeitstagen. Der beschleunigte Zugang steht dir in der von Helsana Versicherungen AG spezialisierten Partnerkliniken zur Verfügung.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung bietet keinen beschleunigten Zugang zu medizinischen Leistungen in unseren spezialisierten Partnerkliniken.

Nanny Service (Kinderhütedienst)

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Der Kinderhütedienst muss über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG erfolgen. Du erreichst die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange du im Spital bist, kümmert sich von Montag bis Freitag eine erfahrene Betreuungsperson um deine gesunden Kinder bis 15 Jahre. So kannst du dich in Ruhe im Spital erholen und deine Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.

Voraussetzungen

  • Du als Elternteil benötigst einen stationären Spitalaufenthalt.
  • Du als hospitalisiertes Elternteil hast die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat abgeschlossen.
  • Du lässt alle Schritte über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG organisieren.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.

KidsCare (Kinderbetreuung)

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Die Kinderbetreuung muss über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG erfolgen. Du erreichst die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Eine professionell ausgebildete Pflegeperson betreut und pflegt dein krankes oder verunfalltes Kind bis 15 Jahre zu Hause in seiner gewohnten Umgebung. So kannst du unbesorgt deine beruflichen Verpflichtungen wahrnehmen. Die Kinderbetreuung ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine KidsCare-Einsätze im Ausland durchgeführt.

Voraussetzungen

  • Beide Elternteile sind berufstätig oder du bist alleinerziehend und berufstätig.
  • Du hast für dein Kind die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat abgeschlossen.
  • Du lässt alle Schritte über die Notrufzentraleder Helsana Versicherungen AG organisieren.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Kinderbetreuung muss selber finanziert werden.

Bade- und Erholungskuren

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Badekur

Du erhälst bis max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch anerkannt.
  • Die Badekur wird dir von einem Arzt für mind. 14 Tage verordnet.
  • Die Badekur wird in einem vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Heilbad durchgeführt. Der Kundendienst der Helsana Versicherungen AG gibt dir gerne Auskunft, welche Heilbäder von Ihnen anerkannt sind.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Du erhälst 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.

Erholungskur

Du erhälst bis 100 Franken pro Tag während bis zu 21 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Erholungskur wird dir von einem Arzt verordnet und ist medizinisch notwendig.
  • Die Erholungskur wird in einem von der Helsana Versicherungen AG anerkannten Kurhaus durchgeführt. Der Kundendienst von Helsana Versicherungen AG gibt dir gerne Auskunft, welche Kurhäuser von Ihnen anerkannt sind.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren. 

Kuraufenthalt in Bad Zurzach

Solltest du Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitierst deine Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.

Gratis-Übernachtung für Ihre Begleitung in Bad Zurzach (PDF, 237.54 KB)

Haushaltshilfe

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Kann ein akuter stationärer Spitalaufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhälst du bis max. 100 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Akut- und Übergangspflege

Deckung mit HOSPITAL Halbprivat

Voraussetzungen

  • Die Akutpflege oder Übergangspflege wird deinem von einem Arzt verordnet.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege findet direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt statt.

Was bezahlt meine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.