HOSPITAL Halbprivat
Deine Spitalzusatzversicherung mit voller Kostenübernahme in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer) inkl. freier Arzt- und Spitalwahl bei den von Helsana Versicherungen AG anerkannten Spitälern und Ärzten.
- Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer)
- Freie Arztwahl schweizweit
- Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana Versicherungen AG dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat zurück:
Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhälst 100% der Kosten in der halbprivaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz.
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Spitalaufenthalte im Ausland
Du erhälst bis max. 1500 Franken pro Tag für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.
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Experten-Zweitmeinung
Du hast Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.
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Fast Track
du bekommst schnellere Termine bei Spezialisten und Fachärzten.
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Nanny Service (Kinderhütedienst)
Du erhälst max. 60 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn du stationär hospitalisiert werden musst.
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KidsCare (Kinderbetreuung)
Bei einem Unfall oder einer Erkrankung deines Kindes erhälst du max. 60 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr.
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Geburtspauschale
Du erhälst bis 90 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.
Bade- und Erholungskuren
Du erhälst bis max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.
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Haushaltshilfe
Du erhälst bis max. 100 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für eine Haushaltshilfe.
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Akut- und Übergangspflege
Du erhälst bis max. 120 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.
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Fahrtkosten
Bei stationären Eingriffen erhälst du max. 250 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).
Was bezahlt meine Grundversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.
Was bezahlt meine Grundversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.
Rückerstattung bei Aufenthalt in allgemeiner Abteilung
Entscheidest du dich vor Spitaleintritt für eine Behandlung in der allgemeinen statt in der halbprivaten Abteilung, erhälst du eine Rückerstattung von 1000 Franken. Ist noch ein Restbetrag aus deiner Franchise offen, wird dieser abgezogen.
Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen
Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen
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Hinweis
Folgende Spitalzusatzversicherungen bietet die Helsana Versicherungen AG nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:
Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich eine Spitalzusatzversicherung?
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach deinen Wünschen.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Was genau bedeutet freie Arztwahl?
Freie Arztwahl im Spital bedeutet, dass du den behandelnden Arzt in einem von Helsana anerkannten Spital selber wählen darfst. Du kannst dich beispielsweise vom Oberarzt persönlich operieren lassen.
Bitte beachte: Bei den von Helsana Versicherungen AG nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Bitte beachte: Bei den von Helsana Versicherungen AG nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Darf ich in jedes Spital der Schweiz gehen?
Grundsätzlich geniesst du die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von Helsana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Helsana Versicherungen AG, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Helsana Versicherungen AG, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Was ist Fast Track?
Wer einen Augenarzt, Orthopäden oder anderen Facharzt aufsuchen will, wartet oft monatelang auf einen Termin. Mit Fast Track erhälst du innerhalb von nur fünf Arbeitstagen einen Termin bei Spezialisten und Fachärzten in einer Partnerkliniken der Helsana Versicherungen AG.
Was bringt mir eine Experten-Zweitmeinung?
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung wie zum Beispiel
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch einen führenden Spezialisten prüfen lassen. Dieser Experte ist ein in der Schweiz führender Spezialist auf seinem Gebiet. Er beurteilt, ob die Therapie dem neuesten Stand der Medizin und deinen Bedürfnissen entspricht. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheiden überlegter.
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch einen führenden Spezialisten prüfen lassen. Dieser Experte ist ein in der Schweiz führender Spezialist auf seinem Gebiet. Er beurteilt, ob die Therapie dem neuesten Stand der Medizin und deinen Bedürfnissen entspricht. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheiden überlegter.
Wer kann die Versicherung HOSPITAL Halbprivat abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid der Helsana Versicherungen AG verfügst.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Du kannst Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der du noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Du kannst also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind deine Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif deines Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Du kannst also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind deine Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif deines Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Wie kann ich Prämien sparen?
Du kannst diese Spitalzusatzversicherung freiwillig mit einer wählbaren Jahresfranchise (jährlicher Eigenanteil an den entstandenen Kosten) abschliessen. Damit übernimmst du mehr Verantwortung und kannst so bis max. 35% Prämien sparen.
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewährt dir die Helsana Versicherungen AG 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen, ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewährt dir die Helsana Versicherungen AG 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen, ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.