HOSPITAL FLEX
Deine flexible Spitalzusatzversicherung mit freier Abteilungswahl von Fall zu Fall (mit Kostenbeteiligung). Freie Arztwahl in der halbprivaten oder privaten Abteilung und freie Spitalwahl ganze Schweiz.
- Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz
- Freie Wahl der Abteilung
- Freie Arztwahl in der halbprivaten und privaten Abteilung
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana Versicherungen AG dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX zurück:
Mehr zur Deckung >
Mehr zur Deckung >
Mehr zur Deckung >
Mehr zur Deckung >
Mehr zur Deckung >
Mehr zur Deckung >
Mehr zur Deckung >
Downloads
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müsst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Bei kleineren Eingriffen reicht ein Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung oftmals aus. Dort entstehen dir als Patient keinerlei Zusatzkosten.
Bei längeren Spitalaufenthalten wünschst du dir vielleicht mehr Ruhe und Privatsphäre. In diesem Fall kannst du dich gegen einen Aufpreis (Kostenbeteiligung) für die halbprivate (Doppelzimmer) oder private Abteilung (Einzelzimmer) entscheiden.
Bestimmte Operationen möchtest du vielleicht nur von einem bestimmten Arzt durchführen lassen – etwa bei einem besonders komplizierten Eingriff. Die freie Arztwahl gibt's jedoch nur in der halbprivaten und privaten Abteilung.
Geht es dir lediglich um die Absicherung hoher Spitalkosten, schliesse dir nur das Hauptmodul in der Variante FLEX 1 oder FLEX 2 ab. Wünschst du dir jedoch auch Kostenbeiträge an Kuren, Haushalthilfen und weitere Zusatzleistungen, kannst du zusätzlich das Ergänzungsmodul FLEX abschliessen.
Entscheidest du dich für die halbprivate oder private Abteilung, musst du dich prozentual an deinen Spitalkosten beteiligen:
Halbprivate Abteilung
Variante FLEX 1: 35% Kostenbeteiligung, max. 3000 Franken pro Kalenderjahr
Variante FLEX 2: 20% Kostenbeteiligung, max. 2000 Franken pro Kalenderjahr
Private Abteilung
Variante FLEX 1: 50% Kostenbeteiligung, max. 9000 Franken pro Kalenderjahr
Variante FLEX 2: 35% Kostenbeteiligung, max. 4000 Franken pro Kalenderjahr
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Helsana, ob Sie die gesamten Kosten deinen Spitalaufenthalt übernehmen.
Dein offizieller Wohnsitz ist in der Schweiz.
Variante HOSPITAL FLEX 1: Du bist bei Versicherungsbeginn jünger als 70 Jahre.
Variante HOSPITAL FLEX 2: Du bist bei Versicherungsbeginn jünger als 50 Jahre.
Du erhälst von der Helsana Versicherungen AG einen positiven Aufnahmebescheid. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Du kannst also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind deine Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif Ihres Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.