HOSPITAL FLEX

Deine flexible Spitalzusatzversicherung mit freier Abteilungswahl von Fall zu Fall (mit Kostenbeteiligung). Freie Arztwahl in der halbprivaten oder privaten Abteilung und freie Spitalwahl ganze Schweiz.

Prämienrechner
  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz
  • Freie Wahl der Abteilung
  • Freie Arztwahl in der halbprivaten und privaten Abteilung
HOSPITAL FLEX 1
Allgemeine Abteilung: Du erhälst die gesamten Kosten erstattet. Halbprivate Abteilung: Sie übernehmen 35% der Kosten. Private Abteilung: Sie übernehmen 50% der Kosten.
HOSPITAL FLEX 2
Allgemeine Abteilung: Du erhälst die gesamten Kosten erstattet. Halbprivate Abteilung: Sie übernehmen 20% der Kosten. Private Abteilung: Sie übernehmen 35% der Kosten.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana Versicherungen AG dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX zurück:

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du kannst die Abteilung bei jedem Spitalaufenthalt flexibel wählen.
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Spitalaufenthalte im Ausland
Du erhälst bis max. 500 (HOSPITAL FLEX 1) bzw. 1000 (HOSPITAL FLEX 2) Franken pro Tag für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.
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Nanny Service (Kinderhütedienst)
Du erhälst max. 30 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn du stationär hospitalisiert werden müssen.
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Geburtspauschale
Du erhälst 500 (HOSPITAL FLEX 1) bzw. 1000 Franken (HOSPITAL FLEX 2) pro Geburt.
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Bade- und Erholungskuren
Du erhälst max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.
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Haushaltshilfe
Du erhälst max. 50 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für eine Haushaltshilfe.
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Akut- und Übergangspflege
Du erhälst max. 100 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.
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Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Spitalzusatzversicherung?
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach deinen Wünschen.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müsst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Macht eine flexible Spitalzusatzversicherung für mich Sinn?
HOSPITAL FLEX ist ideal, wenn du dich bei jedem Spitalaufenthalt neu für eine Abteilung entscheiden möchtest. Die gewählte Abteilung bestimmt den Zimmerkomfort und die Mehrleistungen:
Bei kleineren Eingriffen reicht ein Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung oftmals aus. Dort entstehen dir als Patient keinerlei Zusatzkosten.
Bei längeren Spitalaufenthalten wünschst du dir vielleicht mehr Ruhe und Privatsphäre. In diesem Fall kannst du dich gegen einen Aufpreis (Kostenbeteiligung) für die halbprivate (Doppelzimmer) oder private Abteilung (Einzelzimmer) entscheiden.
Bestimmte Operationen möchtest du vielleicht nur von einem bestimmten Arzt durchführen lassen – etwa bei einem besonders komplizierten Eingriff. Die freie Arztwahl gibt's jedoch nur in der halbprivaten und privaten Abteilung.
Brauche ich das Ergänzungsmodul FLEX?
HOSPITAL FLEX ist deshalb so günstig, weil Sie nur das bezahlen, was du auch wirklich brauchst.
Geht es dir lediglich um die Absicherung hoher Spitalkosten, schliesse dir nur das Hauptmodul in der Variante FLEX 1 oder FLEX 2 ab. Wünschst du dir jedoch auch Kostenbeiträge an Kuren, Haushalthilfen und weitere Zusatzleistungen, kannst du zusätzlich das Ergänzungsmodul FLEX abschliessen.
Wie funktioniert die Kostenbeteiligung?
Mit der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX musst du dir bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung nicht an den Spitalkosten beteiligen.
Entscheidest du dich für die halbprivate oder private Abteilung, musst du dich prozentual an deinen Spitalkosten beteiligen:
Halbprivate Abteilung
Variante FLEX 1: 35% Kostenbeteiligung, max. 3000 Franken pro Kalenderjahr
Variante FLEX 2: 20% Kostenbeteiligung, max. 2000 Franken pro Kalenderjahr
Private Abteilung
Variante FLEX 1: 50% Kostenbeteiligung, max. 9000 Franken pro Kalenderjahr
Variante FLEX 2: 35% Kostenbeteiligung, max. 4000 Franken pro Kalenderjahr
Habe ich mit der flexiblen Spitalzusatzversicherung immer freie Arztwahl?
Nein. Die freie Arztwahl gilt ausschliesslich bei Spitalaufenthalten in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Entscheidest du dich für die allgemeine Abteilung, kannst du deinen operierenden Arzt nicht selber wählen.
Darf ich in jedes Spital der Schweiz gehen?
Grundsätzlich geniessst du die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken bzw. deren Abteilungen oder Tarife von Helsana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Helsana, ob Sie die gesamten Kosten deinen Spitalaufenthalt übernehmen.
Wer kann die Versicherung HOSPITAL FLEX abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
Dein offizieller Wohnsitz ist in der Schweiz.
Variante HOSPITAL FLEX 1: Du bist bei Versicherungsbeginn jünger als 70 Jahre.
Variante HOSPITAL FLEX 2: Du bist bei Versicherungsbeginn jünger als 50 Jahre.
Du erhälst von der Helsana Versicherungen AG einen positiven Aufnahmebescheid. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der du noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Du kannst also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind deine Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif Ihres Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Wie kann ich Prämien sparen?
Ab zwei Familienmitgliedern, die im selben Vertrag versichert sind, gewährt dir die Helsana Versicherungen AG 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen, ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.
Ist ein reines Zimmerupgrade möglich?
Ein reines Zimmerupgrade ist nicht möglich. HOSPITAL FLEX ist eine Paketversicherung bestehend aus Hotelleriekomfort und Kosten für die Arztwahl. Wenn du dich ein Einbett-Zimmer wünschst, wirst du behandelt wie ein Privatpatient inkl. freier Arztwahl und zusätzlichem Komfort; demzufolge hast du jedoch auch die entsprechende Kostenbeteiligung für die private Abteilung zu tragen. Bei Wahl der allgemeinen Abteilung übernimmst die Helsana Versicherungen A die allfälligen Mehrkosten, wenn du für die Behandlung ein Spital ausserhalb des Wohnkantons wählst.

Spitalaufenthalte in der Schweiz

Deckung mit HOSPITAL FLEX

Spitalaufenthalt

Du entscheidest von Fall zu Fall, ob du lieber in der allgemeinen (Mehrbettzimmer), halbprivaten (Zweibettzimmer) oder privaten Abteilung (Einzelzimmer) liegen möchtest. Je nach gewählter Abteilung trägst du einen Teil der Kosten selbst:

Variante HOSPITAL FLEX 1       

  • Allgemein: Du erhälst die gesamten Kosten erstattet.
  • Halbprivat: Du übernimmst 35% der Kosten, max. 3000 Franken pro Kalenderjahr.    
  • Privat: Du übernimmst 50% der Kosten, max. 9000 Franken pro Kalenderjahr.

Variante HOSPITAL FLEX 2

  • Allgemein: Du erhälst die gesamten Kosten erstattet
  • Halbprivat: Du übernimmst 20% der Kosten, max. 2000 Franken pro Kalenderjahr.
  • Privat: Du übernimmst 35% der Kosten, max. 4000 Franken pro Kalenderjahr.

«Rooming-in»

Für die Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) einer deiner nahestehenden Begleitperson im Spital (zum Beispiel Partner, Eltern, Verwandte) erhaltest du je nach gewählter Variante folgende Kostenbeiträge:

  • Variante FLEX 1: Du erhälst 50 Franken pro Tag während max. 15 Tagen pro Kalenderjahr. 
  • Variante FLEX 2: Du erhälst 100 Franken pro Tag während max. 15 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Es werden lediglich die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) erstattet. Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für «Rooming-in».

Spitalwahl

Du geniesst freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Beachte bitte, dass gewisse Einrichtungen über keine (anerkannte) allgemeine, halbprivate oder private Abteilung verfügen oder Tarife haben, die von Helsana nicht anerkannt sind, sodass dort Kosten anfallen, für die du selber aufkommen müsst. 

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Dir stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in deinem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchtest du dich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in deinem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt ist, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in deinem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlst du die Mehrkosten selbst. 

Arztwahl

Bei Unterbringung in der halbprivaten oder privaten Abteilung hast du schweizweit freie Arztwahl im Spital. So kannst du dich beispielsweise vom Chefarzt operieren lassen.

Bitte beachte: Bei HOSPITAL Halbprivat und HOSPITAL Privat kannst du den von Helsana nicht anerkannten Ärzten Kosten anfallen, die du selbst übernehmen müsst.

Liste der Spitäler ohne volle Kostendeckung (PDF, 40.13 KB) Liste der Helsana-KVG-Vertragsspitäler (PDF, 25.98 KB) Spitaleintrittsbroschüre (PDF, 2.13 MB)

Spitalaufenthalte im Ausland

Deckung mit HOSPITAL FLEX

Auslandsbehandlung notfallmässig und gezielt (stationär)

Für notfallmässige stationäre oder gezielte stationäre Auslandsbehandlungen erhälst du bis max. 1000 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr. Damit kannst du bei notfallmässigen Auslandsbehandlungen die Kosten bezahlen, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Lässt du dich gezielt im Ausland behandeln, kannst du mit dem finanziellen Zuschuss die Behandlungskosten ausgleichen, jedoch musst du vorher eine Kostengutsprache bei der Helsana Versicherungen AG einholen.

Je nach gewählter Variante erhälst du folgende Beiträge ausbezahlt:

  • Variante HOSPITAL FLEX 1: Du geniessst max. 500 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr.
  • Variante HOSPITAL FLEX 2: Du geniessst max. 1000 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Innerhalb der EU/EFTA werden die Kosten für notfallmässige Auslandsbehandlungen nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.

Für gezielte Auslandsbehandlungen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten.

Gesuch um Kostenübernahme eines gezielten Spitalaufenthalts im Ausland (PDF, 37.73 KB)

Nanny Service (Kinderhütedienst)

Deckung mit HOSPITAL FLEX

Der Kinderhütedienst muss über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AG erfolgen. Du erreichst die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.   

Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange du im Spital bist, kümmert sich von Montag bis Freitag eine erfahrene Betreuungsperson um deine gesunden Kinder bis 15 Jahre. So kannst du dich in Ruhe im Spital erholen und deine Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.

Voraussetzungen

  • Du hast das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • Du als Elternteil benötigst einen stationären Spitalaufenthalt.   
  • Du als hospitalisiertes Elternteil hast die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX abgeschlossen.   
  • Du lässt alle Schritte über die Notrufzentrale der Helsana Versicherungen AH organisieren.

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.

Geburtspauschale

Deckung mit HOSPITAL FLEX

Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhälst du je nach gewählter Variante folgende Geburtspauschale:     

  • Variante HOSPITAL FLEX 1: Du erhälst 500 Franken pro Geburt.
  • Variante HOSPITAL FLEX 2: Du erhälst 1000 Franken pro Geburt.

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.

Bade- und Erholungskuren

Deckung mit HOSPITAL FLEX

Badekur

Du erhälst max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.

Voraussetzungen

  • Du hast das optionale Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • Die Badekur ist medizinisch anerkannt.
  • Die Badekur wird dir von einem Arzt für mind. 14 Tage verordnet.
  • Die Badekur wird in einem vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Heilbad durchgeführt. Die Helsana Versicherungen AG gibt dir gerne Auskunft, welche Heilbäder von Ihnen anerkannt sind.

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Du erhälst 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.

Erholungskur

Du erhälst max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Du hast das optionale Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • Die Erholungskur wird dir von einem Arzt verordnet und ist medizinisch notwendig.
  • Die Erholungskur wird in einem von Helsana Versicherungen AG anerkannten Kurhaus durchgeführt. Helsana Versicherungen AG gibt dir gerne Auskunft, welche Kurhäuser von Ihnen anerkannt sind.

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren. 

Kuraufenthalt in Bad Zurzach

Solltest du deinen Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitiert deine Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.

Gratis-Übernachtung für deine Begleitung in Bad Zurzach (PDF, 237.54 KB)

Haushaltshilfe

Deckung mit HOSPITAL FLEX

Kann ein akuter stationärer Spitalaufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhälst du max. 50 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Voraussetzung

Du hast das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. 

Akut- und Übergangspflege

Deckung mit HOSPITAL FLEX

Voraussetzungen

  • Du hast das optionale Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege wird dir von einem Arzt verordnet.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege findet direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt statt.

Was bezahlt deine Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.