BASIS

Das Standardmodell der obligatorischen Krankenversicherung bietet dir uneingeschränkten Zugang zu den Ärzten deiner Wahl. Du entscheidest jedes Mal selbst, von wem du dich behandeln lassen möchtest.

Prämienrechner
  • Freie Arztwahl
  • Direkter Zugang zu Spezialisten

So funktioniert das BASIS-Modell

Mit dem Standardmodell geniesst du jederzeit freie Arztwahl und direkten Zugang zu Spezialisten.

Krankheit oder Unfall

Hausarzt oder
HMO-
Gruppenpraxis

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhältst die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

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Auslandsschutz
Bei einem Notfall erhältst du in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstattet die Grundversicherung maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages.

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Transport und Rettung in der Schweiz
Für Transporte erhältst du 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstattet die Grundversicherung 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

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Arzneimittel
Du erhältst die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 20% betragen.
Ambulante Behandlungen - Schulmedizin
Du erhältst die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.

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Ambulante Behandlungen - Komplementärmedizin
Du erhältst die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.

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Prävention (Medizinische Vorsorge)
Du erhältst die Kosten für bestimmte vorsorgliche Untersuchungen und Massnahmen.

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Hilfsmittel und Gegenstände
Du erhältst die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.

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Schwangerschaft
Du erhältst Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung.

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Krankenpflege
Du erhältst Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.

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Badekuren
Du erhältst 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

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Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Grundversicherung?
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Was sind die Vorteile vom BASIS-Modell?
Mit dem BASIS-Modell halten Sie sich alle Optionen offen:

- Du kannst deinen behandelnde Ärztinnen und Ärzte jederzeit frei wählen und direkt aufsuchen.
- Bei Bedarf gehst du direkt zum Spezialisten oder zur Spezialistin deiner Wahl.
Und wann immer du unsicher bist, ob du eine medizinische Fachperson aufsuchen möchtest oder nicht, hilft dir die kostenlose medizinische Beratung von Medi24 weiter. Dort erhaltest du rund um die Uhr telefonische Hilfe bei medizinischen Fragen.
Wer kann das Standardmodell BASIS abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

Du lebst in der Schweiz (offizieller Wohnsitz)

oder

Du lebst in einem EU/EFTA-Staat, bist aber im Zuge der bilateralen Verträge - etwa als Grenzgänger - dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz unterstellt.

Jede Schweizer Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, einen Antragssteller- unabhängig von seinem Alter und persönlichen Gesundheitszustand - vorbehaltlos aufzunehmen.
Wie und wann kann ich diese Krankenversicherung kündigen?
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.

Wenn du BASIS mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken (bzw. ohne Franchise bei Kindern) abgeschlossen hast, kannst du diese zusätzlich per 30. Juni kündigen. Voraussetzung ist, dass du keine offenen Prämienrechnungen hast. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss demnach bis zum letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
Welche Franchisen gibt es?
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.

Kinder haben keine Franchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.

Bist du noch unschlüssig, welche Franchise für dich sinnvoll ist? Gerne helfen wir dir weiter.

Abweichende Regelung für Grenzgänger
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Wie und wann kann ich meine Franchise ändern?
Du kannst die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen.Es gelten folgende Fristen:

Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember
Bitte beachte, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei der Krankenkasse eingetroffen sein muss.

Franchise ändern

Abweichende Regelung für Grenzgänger

Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Du hast deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Erhalte ich eine Prämienverbilligung?
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Frage deshalb bei der zuständigen Stelle in deinem Wohnkanton nach, ob auch du Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung hast.
Wie kann ich Prämien sparen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du bei der Grundversicherung Prämien sparen kannst.

Spitalaufenthalte in der Schweiz

Deckung mit BASIS

Spitalwahl

Du geniesst freie Spitalwahl unter allen Spitälern der Schweiz, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler), erhalten jedoch maximal die Kosten bis zum Tarif Ihres Wohnkantons.

Ausnahmen

  • Du musst aus medizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital aufsuchen.
  • Ein ausserkantonales Spital ist auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt.

Spitalaufenthalt

Falls du ein alternatives Versicherungsmodell gewählt hast, erhältst du die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:

  • BeneFit PLUS Hausarzt: Der Spitalaufenthalt wird von deinem Hausarzt bzw. von Ihrer Gruppenpraxis angeordnet.
  • BeneFit PLUS Telemedizin: Der Spitalaufenthalt wird von einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • PREMED-24: Vor dem Spitalaufenthalt konsultieren du die Beratungshotline und lässt dich unverbindlich beraten.
Spitaleintrittsbroschüre (PDF, 2.13 MB)

Auslandsschutz

Deckung mit BASIS

Auslandbehandlung notfallmässig (ambulant und stationär)

Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen hast du in Ländern der EU/EFTA denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Bei medizinischen Notfällen erhältst du deshalb die Kosten nach dem Sozialtarif des Aufenthaltslandes.

Im restlichen Ausland erhaltest du die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen würde (Tarif Ihres Wohnkantons).

Transport und Rettung in der Schweiz

Deckung mit BASIS

Transport

Du erhälst gesamthaft 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr für einen geplanten Transport zu einer medizinisch notwendigen Behandlung.

Voraussetzung

Du wäjlst dafür ein anerkanntes Transportmittel wie ein Spitex-Fahrzeug, ein Rollstuhltaxi, ein Behindertenfahrzeug oder einen Krankenwagen.

Rettung

Du erhälst 50% der Kosten bis 5000 Franken pro Kalenderjahr für Rettungsaktionen in der Schweiz.

Ambulante Behandlungen - Schulmedizin

Deckung mit BASIS

Du erhälst die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal wie Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen, Hebammen, Logopäden usw.

Voraussetzungen

Die Behandlung ist ärztlich verordnet und im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt.

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Ambulante Behandlungen – Komplementärmedizin

Deckung mit BASIS

Du erhälst Beiträge an die Kosten für folgende Methoden der Komplementärmedizin:

  • Anthroposophische Medizin
  • Klassische Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
  • Akupunktur

Die Kosten werden nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz zurückerstattet.

Voraussetzung

Dein Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.

Prävention (Medizinische Vorsorge)

Deckung mit BASIS

Du erhälst die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen – zum Beispiel einzelne Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.

Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten für Mammografien erhaltest du unter bestimmten Voraussetzungen. Gerne geben wir dir darüber Auskunft.

Hilfsmittel und Gegenstände

Deckung mit BASIS

Du erhälst die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe usw.

Voraussetzungen

Die Hilfsmittel sind in der Mittel- und Gegenstandsliste aufgeführt und bei einer zugelassenen Abgabestelle beziehbar.

Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL)

Schwangerschaft

Deckung mit BASIS

Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen

  • Während einer regulären Schwangerschaft hast du Anrecht auf sieben Kontrolluntersuchungen bei einem Arzt oder einer Hebamme.       
  • Zusätzlich vergütet die Grundversicherung dir zwei ärztlich durchgeführte Ultraschalluntersuchungen.
  • Bei einer Risikoschwangerschaft sind die Kosten für alle notwendigen Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen gedeckt. 

Stillberatung                                                       

Du erhälst drei Stillberatungen, durchgeführt durch Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen.

Geburtsvorbereitung

Du erhälst 150 Franken pro Kalenderjahr für

  • Geburtsvorbereitungskurse, welche die Hebamme einzeln oder in Gruppen durchführt

oder

  • für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme im Hinblick auf die Geburt, die Planung und Organisation des Wochenbetts zu Hause und die Stillvorbereitung.

Hausgeburt

Für eine Hausgeburt erhältst du die Kosten nach dem geltenden Tarif oder Vertrag der Hebamme.

Spitalaufenthalt

Falls du ein alternatives Versicherungsmodell gewählt hast, erhaltest du die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:

  • BeneFit PLUS Hausarzt: Der Spitalaufenthalt wird von deinem Hausarzt bzw. von deiner Gruppenpraxis angeordnet.
  • BeneFit PLUS Telemedizin: Der Spitalaufenthalt wird von einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • PREMED-24: Vor dem Spitalaufenthalt konsultierst du die Beratungshotline und lassen sich unverbindlich beraten.

Du erhälst die Kosten nach Tarif deines Wohnkantons für deinen Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

Ausnahmen

  • Du musst aus medizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital aufsuchen.
  • Ein ausserkantonales Spital ist auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt.

Krankenpflege

Deckung mit BASIS

Spitex

Bei der Pflege zu Hause legt die Pflegefachperson Ihren voraussichtlichen Pflegebedarf anhand des benötigten Zeitaufwandes fest. Diesen bezahlen wir nach dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Beitrag in Franken. Voraussetzung ist, dass die Spitex (Hauskrankenpflege) ärztlich verordnet und die gewählte Spitex-Organisation oder Pflegefachperson qualifiziert und anerkannt ist.

Pflege zu Hause und im Heim (PDF, 1.65 MB)

Pflegeheim

Du erhälst die Kosten nach dem vorgesehenen Tarif für Pflegeleistungen in einem Pflegeheim. Der Tarif richtet sich nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit, der bei deinem Eintritt abgeklärt wird.

Die Pensionskosten (Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim) dürfen wir aus der Grundversicherung nicht übernehmen.

Badekuren

Deckung mit BASIS

Sie erhalten 10 Franken pro Tag während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch ausgewiesen.
  • Die Badekur wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die Badekur wird in einem anerkannten Heilbad durchgeführt.