Spitalversicherung myFlex
Mit der Spitalversicherung haben Sie immer die Wahl bei Behandlungen im Spital – die ideale Ergänzung zur Grundversicherung.
- Freie Wahl des Spitals und der Spitalabteilung in der ganzen Schweiz.
- Weltweite Deckung für Notfälle.
- Beiträge für Geburten zu Hause oder im Geburtshaus.
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die CSS Versicherung dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalversicherung myFlex zurück:
myFlex Premiume: Für eine Begleitperson des Kindes oder des Erwachsenen max. CHF 160/Tag bis max. CHF 4'000/Kj.
myFlex Balance: Alle ausgewiesenen Aufenthaltskosten, mind. jedoch CHF 1'000.
myFlex Premium: Alle ausgewiesenen Aufenthaltskosten, mind. jedoch CHF 1'000.
myFlex Balance: Zusammen max. CHF 80/Tag bis max. CHF 2'000/Kj.
myFlex Premium: Zusammen max. CHF 160/Tag bis max. CHF 4'000/Kj.
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Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müsst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Bei kleineren Eingriffen reicht ein Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung oftmals aus. Dort entstehen dir als Patient keinerlei Zusatzkosten.
Bei längeren Spitalaufenthalten wünschst du dir vielleicht mehr Ruhe und Privatsphäre. In diesem Fall kannst du dich gegen einen Aufpreis (Kostenbeteiligung) für die halbprivate (Doppelzimmer) oder private Abteilung (Einzelzimmer) entscheiden.
Bestimmte Operationen möchtest du vielleicht nur von einem bestimmten Arzt durchführen lassen – etwa bei einem besonders komplizierten Eingriff. Die freie Arztwahl gibt's jedoch nur in der halbprivaten und privaten Abteilung.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der CSS Versicherung, ob Sie die gesamten Kosten deinen Spitalaufenthalt übernehmen.
Dein offizieller Wohnsitz ist in der Schweiz.
Du erhälst von der CSS Versicherung einen positiven Aufnahmebescheid. Zur Risikobeurteilung benötigen Sie deine vollständig ausgefüllte Gesundheitsdeklaration.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.