HOSPITAL Halbprivat
Deine Spitalzusatzversicherung mit voller Kostenübernahme in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer) inkl. freier Arzt- und Spitalwahl bei den von Helsana Versicherungen AG anerkannten Spitälern und Ärzten.
- Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer)
- Freie Arztwahl schweizweit
- Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Helsana Versicherungen AG dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat zurück:
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Was bezahlt meine Grundversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.
Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen
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Hinweis
Folgende Spitalzusatzversicherungen bietet die Helsana Versicherungen AG nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:
Häufig gestellte Fragen
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Bitte beachte: Bei den von Helsana Versicherungen AG nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.
Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Helsana Versicherungen AG, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Krebs kannst du die Diagnose und die empfohlene Therapie durch einen führenden Spezialisten prüfen lassen. Dieser Experte ist ein in der Schweiz führender Spezialist auf seinem Gebiet. Er beurteilt, ob die Therapie dem neuesten Stand der Medizin und deinen Bedürfnissen entspricht. Dank seiner Zweitmeinung siehst du klarer und entscheiden überlegter.
Du kannst Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Du kannst also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind deine Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif deines Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Ab zwei im selben Vertrag versicherten Familienmitgliedern gewährt dir die Helsana Versicherungen AG 5% Familienrabatt auf diese und weitere Zusatzversicherungen, ab drei Personen sind es 10% Familienrabatt.