Spital allgemein

deine günstige Spitalzusatzversicherung mit freier Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Aufenthalt im Mehrbettzimmer (allgemeine Abteilung) inkl. Zusatzleistungen wie Beiträge an Kuren und Badekuren.

Prämienrechner
  • Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer)
  • inklusive Reiseversicherung Vacanza
  • Kostenbeiträge für Bade- und Erholungskuren

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die Visana dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung allgemein zurück:

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhältst die Kosten in der allgemeinen Abteilung inkl. freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.(Anerkannte Spitäler)
Spitalaufenthalte im Ausland
Die Reiseversicherung ist inbegriffen während 8 Wochen/Reise
Bade- und Erholungskuren
Du erhälst CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr für Bade und Erholungskuren in der Schweiz.
Rooming-in
Du erhälst im 1. Lebensjahr: 100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind; vom 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes

Häufig gestellte Fragen

Wozu benötige ich eine Spitalzusatzversicherung?
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen deiner Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach deinen Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet lediglich den in deinem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste deines Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder du aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden musst. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, musst du selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während du dich im Spital erholst. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Darf ich in jedes Spital der Schweiz gehen?
Grundsätzlich geniesst du die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von Visana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die du selbst übernehmen musst.

Erkundige dich deshalb bitte vorher bei der Visana, ob Sie die gesamten Kosten deines Spitalaufenthalts übernehmen.
Wer kann die Versicherung Spital allgemein abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid der Visana verfügst.
Wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
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Zahnärztliche Behandlungen

Deckung mit HOSPITAL ECO

Spitalaufenthalt

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO übernimmt die gesamten Kosten* für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

*Abzüglich Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag und Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung

Spitalwahl

Sie geniessen freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Bitte beachten Sie: Gewisse Einrichtungen verfügen über keine anerkannte allgemeine Abteilung. Hier können Kosten anfallen, die Sie selber tragen müssen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Ihnen stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Ihrem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchten Sie sich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in Ihrem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt wird, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in Ihrem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlen Sie die Mehrkosten selbst. 

Liste der Spitäler ohne volle Kostendeckung (PDF, 40.13 KB) Liste der Helsana-KVG-Vertragsspitäler (PDF, 25.98 KB) Spitaleintrittsbroschüre (PDF, 2.13 MB)

Spitalaufenthalte im Ausland

Deckung mit HOSPITAL ECO

Auslandsbehandlung gezielt und ungeplant (stationär)

Für gezielte stationäre oder ungeplante stationäre Auslandsbehandlungen erhalten Sie bis max. 500 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr. Damit können Sie bei ungeplanten Auslandsbehandlungen die Kosten bezahlen, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Lassen Sie sich gezielt im Ausland behandeln, können Sie mit dem finanziellen Zuschuss die Behandlungskosten ausgleichen, jedoch müssen Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Innerhalb der EU/EFTA werden die Kosten für ungeplante Auslandsbehandlungen nach dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.

Für gezielte Auslandsbehandlungen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten.

Gesuch um Kostenübernahme eines gezielten Spitalaufenthalts im Ausland (PDF, 37.73 KB)

Bade- und Erholungskuren

Deckung mit HOSPITAL ECO

Badekuren

Sie erhalten 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch anerkannt.
  • Die Badekur wird Ihnen von einem Arzt für mind. 14 Tage verordnet.
  • Die Badekur wird in einem vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Heilbad durchgeführt.
    Unser Kundendienst gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Heilbäder von uns anerkannt sind.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie erhalten 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.

Erholungskur

Sie erhalten 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Erholungskur wird Ihnen von einem Arzt verordnet und ist medizinisch notwendig.
  • Die Erholungskur wird in einem von uns anerkannten Kurhaus durchgeführt. Unser Kundendienst gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Kurhäuser von uns anerkannt sind.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren. 

Kuraufenthalt in Bad Zurzach

Sollten Sie Ihren Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitiert Ihre Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.

Gratis-Übernachtung für Ihre Begleitung in Bad Zurzach (PDF, 237.54 KB)

Haushaltshilfe

Deckung mit HOSPITAL ECO

Kann ein akuter stationärer Spitalaufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr. 

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Nanny Service (Kinderhütedienst)

Deckung mit HOSPITAL ECO

Der Kinderhütedienst muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange Sie im Spital sind, kümmert sich von Montag bis Freitag eine erfahrene Betreuungsperson um Ihre gesunden Kinder bis 15 Jahre. So können Sie sich in Ruhe im Spital erholen und Ihre Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.

Voraussetzungen

  • Sie als Elternteil benötigen einen stationären Spitalaufenthalt.
  • Sie als hospitalisiertes Elternteil haben die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO abgeschlossen.
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.

KidsCare (Kinderbetreuung)

Deckung mit HOSPITAL ECO

Die Kinderbetreuung muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Eine professionell ausgebildete Pflegeperson betreut und pflegt Ihr krankes oder verunfalltes Kind bis 15 Jahre zu Hause in seiner gewohnten Umgebung. So können Sie unbesorgt Ihre beruflichen Verpflichtungen wahrnehmen. Die Kinderbetreuung ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine KidsCare-Einsätze im Ausland durchgeführt.

Voraussetzungen

  • Beide Elternteile sind berufstätig oder Sie sind alleinerziehend und berufstätig.
  • Sie haben für Ihr Kind die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO abgeschlossen.
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Kinderbetreuung muss selber finanziert werden.

Akut- und Übergangspflege

Deckung mit HOSPITAL ECO

Voraussetzungen

  • Die Akutpflege oder Übergangspflege wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege findet direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt statt.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.