Komplementär
Sie möchten sich etwas Gutes tun mit Alternativmedizin? Dann ist die Zusatzversicherung Komplementär Ihre ideale Ergänzung zur Grundversicherung.
- Ideale Ergänzung zur Grundversicherung für alternative Heilmethoden Wahl zwischen drei Leistungsstufen für jedes Budget und jedes Bedürfnis
- Umfassende Auswahl an Visana anerkannten Therapeuten , Naturheilärzten und Heilpraktikern
- Übernahme von komplementärmedizinischen Medikamenten
Versicherte Leistungen
Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie und weitere Therapiemöglichkeiten zählen zu altbewährten Heilmethoden. Viele erachten sie als wertvolle Ergänzung zur klassischen Schulmedizin. Mit der Zusatzversicherung Komplementär gewährt Visana Ihnen den Zugang zu rund 50 Behandlungsformen und einer breiten Auswahl an Therapeuten.
Komplementärmedizin
Du erhälst bis zu 90% bis CHF 10‘000 pro Kalenderjahr.
Ärzte und Therapeuten
Ärzte mit eidg. Diplom, Naturheilpraktiker und Therapeuten, welche durch Visana anerkannt.
Behandlung
Ab Komplementär II ohne ärztliche Verordnung möglich. Komplementär I nur auf ärztliche Verordnung.
Anerkannte Therapieformen
Aerkannte Therapieformen geämäss separater Therapieform Liste von Visana.
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Häufig gestellte Fragen
Welche alternativ Behandlungsmethoden unterstützt die Visana?
Die Visana unterstützt rund 50 verschiedene alternative Behandlungsmethoden.
Das Angebot an alternativen Heilmitteln und Behandlungsmethoden ist sehr gross. Doch längst nicht alle werden von den Krankenkassen erstattet.
Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer selber festlegen, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht. Deshalb führen die Versicherer in der Regel eine Liste der Therapieformen, die sie anerkennen und von denen sie einen Teil der Kosten übernehmen.
Benötige ich für bestimmte Therapiemethoden der Komplementärmedizin eine ärztliche Verordnung?
Die Visana vergütet dir komplementärmedizinische Leistungen, wenn die medizinische Notwendigkeit ausgewiesen ist ab Komplementär II. Vorbeugende Behandlungen sind nicht medizinisch notwendig und werden deshalb nicht vergütet. Ebenfalls nicht medizinisch notwendig ist die Therapie von vielen sogenannten Befindlichkeitsstörungen, zum Beispiel von Stress, Verspannungen oder Müdigkeit.
Wenn du in der Grundversicherung nicht über das Standardmodell, sondern über ein alternatives Versicherungsmodell wie das Hausarzt-, HMO- oder telemedizinische Modell oder mit Komplementär I versichert bist, gelten dessen einschränkende Bestimmungen (zum Beispiel ärztliche Überweisung).
Werden die Behandlungskosten für Komplementärmedizin dre Franchise meiner Grundversicherung angerechnet?
Nein, ausser es handelt sich um eine Pflichtleistung der obligatorischen Grundversicherung.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Du kannst die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei deiner Krankenkasse eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Wer kann Komplementär abschliessen?
Du kannst die Versicherung abschliessen, wenn du in der Schweiz wohnhaft bist (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid der Visana verfügst.