hospita halbprivat
Deine Spitalzusatzversicherung mit schweizweiter Deckung in der halbprivaten Abteilung (Doppelzimmer) bei den von Sympany anerkannten Spitälern und Ärzten inkl. freier Arztwahl und attraktiven Zusatzleistungen.
- Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung (Doppelzimmer)
- Freie Arztwahl schweizweit
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstattet die Sympany dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung hospita halbprivat zurück:
Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhälst die Kosten in der halbprivaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz.
Kinderbetreuung
Betreuung und Pflege kranker Kinder bis 12 Jahre durch anerkannte Fachperson
(sofern die Erziehungsberechtigten während der Zeit der Betreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen)
Bis zu CHF 30.– pro Stunde, gesamthaft bis zu CHF 600.– pro Jahr
(sofern die Erziehungsberechtigten während der Zeit der Betreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen)
Bis zu CHF 30.– pro Stunde, gesamthaft bis zu CHF 600.– pro Jahr
Bade- und Erholungskuren
Du erhälst bis max. 70.- Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und max. 20.- Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren.
Haushaltshilfe
Haushaltshilfe, die der Arzt anordnet
(wenn ein Spitalaufenthalt dadurch vermieden oder verkürzt werden kann)
Tagespauschale mit jährlichem Maximalbetrag von 490.- CHF.
(wenn ein Spitalaufenthalt dadurch vermieden oder verkürzt werden kann)
Tagespauschale mit jährlichem Maximalbetrag von 490.- CHF.
Transport und Rettung
100% der Kosten:
Medizinisch notwendige Transporte mit der Ambulanz ins nächste Spital
Heimtransport in die Schweiz
Rettung, Bergung
Medizinisch notwendige Transporte mit der Ambulanz ins nächste Spital
Heimtransport in die Schweiz
Rettung, Bergung
Häufig gestellte Fragen
Bezahlt Sympany alle Behandlungen, die im Spital durchgeführt werden?
Die Leistungen von hospita ergänzen die Pflichtleistungen Ihrer obligatorischen Grundversicherung (KVG). hospita deckt dabei maximal jenen Teil der Gesamtkosten, der nicht durch Ihre obligatorische Versicherung gedeckt ist.
Wenn Sie nun im Spital eine Behandlung durchführen lassen, die NICHT durch die Grundversicherung gedeckt ist, wird sie durch Ihre hospita Zusatzversicherung ebenfalls nicht übernommen.
Ich muss ins Spital. Was muss ich vorab beachten?
Im Notfall – zum Beispiel bei einem Herzinfarkt – haben Sie keine Zeit zum Planen. Schauen Sie einfach, dass Sie schnell ins Spital kommen! Alles andere ergibt sich dann. Bei einer Wahlbehandlung (wenn es also nicht so pressiert) sieht es natürlich etwas anders aus: Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen den Spitalaufenthalt und reicht alle relevanten Unterlagen an das Spital weiter. Das Spital bespricht mit Ihnen die Behandlung und fordert bei uns unter Umständen eine Kostengutsprache für Ihren Aufenthalt ein.
Muss ich einen neuen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, wenn ich meine Versicherungsdeckung ändern möchte?
Bei Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfolgt bei Neuversicherung oder Deckungsänderung eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung, welche Bestandteil des Versicherungsantrages ist. Der Versicherer kann im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Anträge ablehnen oder vorbestandene Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausschliessen (Vorbehalt).