hospita allgemein

deine günstige Spitalzusatzversicherung mit freier Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Aufenthalt im Mehrbettzimmer (allgemeine Abteilung).

Prämienrechner
  • Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer)
  • Betreuung und Pflege kranker Kinder
  • Haushaltshilfe, die der Arzt anordnet

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die Sympany dir ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung hospita allgemein zurück:

Spitalaufenthalte in der Schweiz
Du erhältst die Kosten in der allgemeinen Abteilung inkl. freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.
Bade- und Erholungskuren
Du erhälst 40 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen für Erholungskuren in der Schweiz.
Haushaltshilfe
Haushaltshilfe, die der Arzt anordnet
(wenn ein Spitalaufenthalt dadurch vermieden oder verkürzt werden kann)

Tagespauschale mit jährlichem Maximalbetrag hospita allgemein CHF 280.–

Haushaltshilfe für Personen, die Kinder betreuen
Tagespauschale mit jährlichem Maximalbetrag

hospita allgemein CHF 560.–
Kinderbetreuung
Betreuung und Pflege kranker Kinder bis 12 Jahre durch anerkannte Fachperson
(sofern die Erziehungsberechtigten während der Zeit der Betreuung einer Erwerbstätigkeit nachgehen)

Bis zu CHF 30.– pro Stunde, gesamthaft bis zu CHF 600.– pro Jahr
Rooming-in
Rooming-in: Aufenthalt mit dem Kind im selben Spitalzimmer oder für Elternteil die Möglichkeit der Unterkunft ausserhalb des Spitals

Familienzimmer: bei stationärer Geburt Kostenübernahme für Aufenthalt des begleitenden Elternteils

Bis zu CHF 100.– pro Tag

Häufig gestellte Fragen

Bezahlt Sympany alle Behandlungen, die im Spital durchgeführt werden?
Die Leistungen von hospita ergänzen die Pflichtleistungen Ihrer obligatorischen Grundversicherung (KVG). hospita deckt dabei maximal jenen Teil der Gesamtkosten, der nicht durch Ihre obligatorische Versicherung gedeckt ist. Wenn Sie nun im Spital eine Behandlung durchführen lassen, die NICHT durch die Grundversicherung gedeckt ist, wird sie durch Ihre hospita Zusatzversicherung ebenfalls nicht übernommen.
Ich muss ins Spital. Was muss ich vorab beachten?
Im Notfall – zum Beispiel bei einem Herzinfarkt – haben Sie keine Zeit zum Planen. Schauen Sie einfach, dass Sie schnell ins Spital kommen! Alles andere ergibt sich dann. Bei einer Wahlbehandlung (wenn es also nicht so pressiert) sieht es natürlich etwas anders aus: Ihr behandelnder Arzt bespricht mit Ihnen den Spitalaufenthalt und reicht alle relevanten Unterlagen an das Spital weiter. Das Spital bespricht mit Ihnen die Behandlung und fordert bei uns unter Umständen eine Kostengutsprache für Ihren Aufenthalt ein.
Muss ich einen neuen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, wenn ich meine Versicherungsdeckung ändern möchte?
Bei Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfolgt bei Neuversicherung oder Deckungsänderung eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung, welche Bestandteil des Versicherungsantrages ist. Der Versicherer kann im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Anträge ablehnen oder vorbestandene Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausschliessen (Vorbehalt).