WORLD
Rund um den Globus sicher unterwegs. Und das für wenig Geld. Ihre Kosten sind gedeckt bei Notfallbehandlungen, Rettungen, Suchaktionen, Rücktransporten und vielem mehr.
- Übernahme der Behandlungskosten im Ausland
- Kostenübernahme und Organisation der Rückreise
- Abschluss nur in Kombination mit der Grundversicherung möglich
So funktioniert WORLD
Bei einem Notfall im Ausland wenden Sie sich so rasch wie möglich an unsere Notrufzentrale, damit wir alles Weitere für Sie koordinieren können.
Krankheit oder
Unfall
Notrufzentrale
Weitere
Behandlung
Wichtig: Sie befinden sich für weniger als 24 Monate im Ausland. Behandlungen für bestehende Leiden werden nicht durch WORLD gedeckt.
Versicherte Leistungen
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Reiseversicherung WORLD zurück:
Heilungskosten
Sie erhalten 75% der Kosten für ambulante Behandlungen. Für stationäre Behandlungen erhalten Sie 100% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.
Transport, Rettung und Rücktransport
Sie erhalten die gesamten Kosten für den Transport ins nächste geeignete Spital sowie an Ihren Wohnort erstattet.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Personensuche
Sie erhalten bis 10'000 Franken pro Kalenderjahr für Such- und Bergungskosten, wenn Sie als vermisst galten oder geborgen werden mussten.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Besuchsreisen
Wenn Sie mehr als 7 Tage im Ausland hospitalisiert werden müssen, organisiert und bezahlt unsere Notrufzentrale die ausgewiesenen Kosten für die Hin- und Rückreise von ein bis zwei nahestehenden Personen höchstens bis zum Preis eines Economy-Fluges oder eines Bahnbillets 1. Klasse.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.
Rückreisen
Sie erhalten 100% der Kosten für Ihre Rückreise zurückerstattet.
Reisekosten
Bei Unterbruch oder Abbruch Ihrer Reise erhalten Sie zusätzliche Kosten zurückerstattet, die damit im Zusammenhang stehen: bis max. 10'000 Franken pro Person / max. 20‘000 Franken pro Familie.
Downloads
Häufig gestellte Fragen
Wozu benötige ich eine Reiseversicherung?
Medizinische Notfälle im Ausland können sehr hohe Kosten verursachen – teilweise noch viel höhere als in der Schweiz. Wenn Sie etwa in medizinischen Hochpreisländern wie den USA, Japan, Kanada oder Australien erkranken oder verunfallen, reicht die Kostenübernahme durch die Grundversicherung bei Weitem nicht aus. Und wenn Sie zur medizinischen Versorgung zurück in die Schweiz geholt werden müssen – etwa im Ambulanzjet –, können hohe Kosten entstehen, welche die Grundversicherung nicht abdeckt.
Ich habe bereits die Zusatzversicherung TOP: Benötige ich eine Reiseversicherung?
Nein, mit der Krankenpflege-Zusatzversicherung TOP sind Sie bei medizinischen Notfällen während einer Reise ins Ausland bereits ausreichend versichert. Dasselbe gilt für die beiden Krankenpflege-Zusatzversicherungen COMPLETA und OMNIA.
Die Reiseversicherung WORLD ist vor allem für Personen sinnvoll, die mehr Schutz bei Auslandreisen wünschen und nicht bereits eine Krankenpflege-Zusatzversicherung haben.
Die Reiseversicherung WORLD ist vor allem für Personen sinnvoll, die mehr Schutz bei Auslandreisen wünschen und nicht bereits eine Krankenpflege-Zusatzversicherung haben.
Benötige ich für WORLD eine Gesundheitsdeklaration?
Nein, für den Abschluss von WORLD wird keine Gesundheitsdeklaration verlangt, da vorbestehende Leiden generell nicht versichert sind. Sie können also keine Leistungen für Leiden oder Ereignisse einfordern, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder der Reisebuchung bereits eingetreten oder für Sie bereits erkennbar waren.
Erstattet WORLD die Annullationskosten bei Stornierungen?
Nein. Die Reiseversicherung WORLD deckt vor allem Ereignisse rund um medizinische Notfälle im Ausland ab.
WORLD übernimmt jedoch die Kosten für eine Besuchsreise von einer Ihnen nahestehenden Person, falls Sie über eine längere Zeit im Ausland hospitalisiert werden müssen. Und sollten Sie Ihren Rückflug wegen eines Spitalaufenthalts nicht wie geplant antreten können, erstattet WORLD Ihnen auch die Umbuchungsgebühren zurück. Ebenso erhalten Sie einen Kostenbeitrag an Ihre Mehrkosten, wenn Sie aus bestimmten Gründen Ihre Reise abbrechen müssen, etwa weil jemand aus Ihrer Familie schwer erkrankt, verletzt ist oder stirbt.
WORLD übernimmt jedoch die Kosten für eine Besuchsreise von einer Ihnen nahestehenden Person, falls Sie über eine längere Zeit im Ausland hospitalisiert werden müssen. Und sollten Sie Ihren Rückflug wegen eines Spitalaufenthalts nicht wie geplant antreten können, erstattet WORLD Ihnen auch die Umbuchungsgebühren zurück. Ebenso erhalten Sie einen Kostenbeitrag an Ihre Mehrkosten, wenn Sie aus bestimmten Gründen Ihre Reise abbrechen müssen, etwa weil jemand aus Ihrer Familie schwer erkrankt, verletzt ist oder stirbt.
Wer kann diese Versicherung abschliessen?
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie leben in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Sie haben bereits die Grundversicherung bei der Helsana Gruppe abgeschlossen oder beantragen sie zeitgleich mit WORLD.
Sie leben in der Schweiz (offizieller Wohnsitz).
Sie haben bereits die Grundversicherung bei der Helsana Gruppe abgeschlossen oder beantragen sie zeitgleich mit WORLD.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Gibt es eine Karenzfrist?
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.