Ambulant
Versicherung myFlex

Die Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen schliesst die Lücken der medizinischen Grundversorgung – eine wichtige Ergänzung der Grundversicherung.

Prämienrechner
  • Weltweite Deckung für Notfälle.
  • 90% der Ausgaben für anerkannte Medikamente werden übernommen.
  • Patienten-Rechtsschutz und Auslands-Rechtsschutz in Europa.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstattet die CSS Versicherung Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung Ambulant zurück:

Ausland weltweit
Notfallmässige ambulante und stationäre Behandlung:
Ambulant: 90% unbegrenzt
Stationär: unbegrenzt
Personen-Assistance
Patienten- und Auslandrechtsschutz
Ambulante Wahlbehandlungen: im Premium Paket.
Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen, Augenlaser)
Paket Balance:
CH 150/Fall bis 18. Altersjahr
CHF150/Kj. ab 19. Altersjahr

Paket Premium:
CH 300/Fall bis 18. Altersjahr
CHF300/Kj. ab 19. Altersjahr
Zahnfehlstellungskorrekturen
Paket Balance: 50% max. CHF 12'000/Kj. bis 20. Altersjahr

Paket Premium: 50% unbegrenzt bis 20. Altersjahr
Nottransporte, Suche und Rettung
Nottransporte: unbegrenzt
Such- und Rettungsaktionen: CHF 100'000/Fall
Medikamente
90%, unbegrenzt für ärztlich verordnete Medikamente
Hilfsmittel
Paket Economy: 90%, max. CHF 500/Kj.

Paket Balance: 90%, max. CHF 1'000/Kj.

Paket Premium: 90%, max. CHF 2'000/Kj.

Häufig gestellte Fragen

Wozu brauche ich ambulante Zusatzversicherungen?
Mit ambulanten Zusatzversicherungen - auch Krankenpflege Zusatzversicherungen genannt - ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernehmen Kosten für diverse Behandlungen.
Ich reise für drei Wochen ins Ausland - reicht die Zusatzversicherung Ambulant hierfür aus?
Ja, mit der Zusatzversicherung Ambulant sind Sie bei medizinischen Notfällen während einer Auslandsreise ausreichend versichert. Sie zahlen lediglich allfällige gesetzliche Kostenbeteiligungen, die ev. vor Ort anfallen können.
Wer kann Ambulant abschliessen?
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei der CSS Versicherung eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.